Im Jahr 2023 führte die Bundesregierung in Deutschland eine umfassende Wohngeldreform ein, die mit der Einführung des neuen „Wohngeld Plus“ einherging. Diese Reform richtet sich an einen erweiterten Personenkreis: Rund zwei Millionen Haushalte mit insgesamt 4,5 Millionen Menschen haben nun Anspruch auf die Unterstützungsleistung. Zuvor erhielten nur etwa 600.000 Haushalte Wohngeld. Diese Zahl hat sich nun mehr als verdreifacht. insbesondere Familien, Alleinerziehende und Rentner profitieren von den verbesserten Bedingungen.
Das „Wohngeld Plus“ wurde maßgeblich eingeführt, um Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen. Davon sind schätzungsweise 1,04 Millionen Haushalte, die aufgrund der Reform erstmals oder erneut Anspruch auf diese Hilfe haben. Besonders hervorzuheben ist, dass rund 380.000 Haushalte nun Wohngeld beziehen und somit nicht auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind, was ihre finanzielle Situation erheblich verbessert.
Bürgergeld und Wohngeld: Ein Zusammenspiel der Leistungen
Die Einführung des Bürgergeldes, das das vorherige Hartz IV ersetzt hat, ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Sozialpolitik. Dabei stellte sich heraus, dass Wohngeld und Bürgergeld nicht gleichzeitig bezogen werden können, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont. Haushalte, die Bürgergeld erhalten, haben demnach keinen Anspruch auf Wohngeld, was bedeutet, dass Wohngeld in Fällen Vorrang hat, in denen ein Anspruch vorhanden ist.
Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt individuell und berücksichtigt Faktoren wie die Haushaltsgröße, die Miete sowie das Gesamteinkommen. Im Schnitt wurde das Wohngeld 2023 um etwa 190 Euro pro Monat erhöht, wobei die durchschnittliche Unterstützung nun bei etwa 370 Euro liegt. Zukünftig können auch Heizkosten berücksichtigt werden, um die steigenden Energiekosten zu decken, was besonders in der aktuellen Zeit von Bedeutung ist.
Berechnung und Beantragung des Wohngeldes
Haushalte, die Wohngeld beantragen möchten, können dies entweder online oder bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern tun. Viele Bundesländer haben den Antrag mittlerweile digitalisiert. Zur Berechnung des Wohngeldes ist es notwendig, verschiedene Einkommensdaten anzugeben. Hierzu gehören das monatliche Gesamteinkommen jedes Haushaltsmitglieds sowie Informationen zu weiteren finanziellen Aspekten. Der Antrag wird in der Regel auf der Basis des Jahreseinkommens gestellt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt.
Die Wohngeldrechtslage orientiert sich dabei an den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes. Bei der Ermittlung kommen unter anderem steuerpflichtige Einkünfte und Abzüge, die für Werbungskosten sowie sozialversicherungsrechtliche Zahlungen gelten, zur Anwendung. Hierbei dürfen auch Freibeträge für bestimmte Gruppen, wie z.B. erwerbstätige Kinder unter 25 Jahren, berücksichtigt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wohngeldreform sowie die Einführung des Bürgergeldes in Deutschland maßgeblich zur Entlastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen beitragen sollen. Mit den verbesserten Voraussetzungen, dem erweiterten Zugang zu Wohngeld und der Unterstützung durch die Bundesregierung, können viele Menschen hoffentlich eine stabilere finanzielle Grundlage erreichen. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Wohngeldbeantragung und den Vorteilen bietet die Bundesregierung auf ihrer Webseite.