Eine Witwe aus Vorpommern hat einen rechtskräftigen Vergleich mit einer Klinik in Mecklenburg-Vorpommern erzielt und erhält nun Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 11.700 Euro. Dieser Beschluss folgte auf die Klage der Witwe, nachdem ihr Ehemann, der am 5. Mai 2021 mit Darmproblemen und erheblichen Vorerkrankungen in die Klinik eingeliefert worden war, nur 18 Tage nach der Einweisung an Multiorganversagen verstarb. Ein Gutachter hatte in der Güteverhandlung einen groben Behandlungsfehler festgestellt, der zu dem tragischen Tod des Patienten geführt hatte.
Der Patient erhielt in der Klinik zunächst ein Antibiotikum, das gegen seine Bauchschmerzen wirkte, jedoch nicht für die spätere Lungenentzündung geeignet war. Diese Erkrankung wurde zu spät mit einem anderen Medikament behandelt, was dramatische Folgen hatte und zu einem Nierenversagen führte. Aufgrund dieser Komplikation konnte das Blut des Patienten nicht ausreichend entgiftet werden, was zu einem Aufquellen des Körpers führte. Der Gutachter schätzte die Sterbewahrscheinlichkeit bei Nierenversagen auf 60 Prozent, und die Kombination aus Lungenentzündung, Nierenproblemen sowie Herzschwäche führte schließlich zum Tod des Patienten. In der Entscheidung wurde angeregt, zusätzlich 5.000 Euro als Hinterbliebenengeld zu bewerten.
Behandlungsfehler im Arzthaftungsrecht
Behandlungsfehler, wie sie im vorliegenden Fall vorgekommen sind, sind leider keine Seltenheit in der medizinischen Praxis und führen häufig zu Klagen. Laut dem Anwalt.org regelt das Arzthaftungsrecht in Deutschland die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Ärzten, wenn medizinische Standards nicht eingehalten werden. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht nach allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt. Beispiele hierfür sind auch unzureichende Patientenaufklärung sowie dokumentationsfehler, die zu weiteren Komplikationen führen können.
Ein weiterer Fall von Behandlungsfehlern ereignete sich in einer Münchener Klinik im Juli 2021, wo eine fehlerhaft durchgeführte Thorakotomie zu schwerwiegenden Komplikationen und letztendlich dem Tod des Patienten führte. Hierbei kam es während der Operation zu einer Verletzung an einem Lungenlappen, was nach mehreren Folgeoperationen und Komplikationen zu einem Multiorganversagen führte. Der betroffene Erblasser erhielt im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs eine Gesamtabgeltung in Höhe von 100.000 Euro, wie auf fa-patientenanwalt berichtet wird.
Die jüngsten Urteile im Arzthaftungsrecht verdeutlichen, dass die rechtlichen Regelungen in Deutschland auch die Opfer solcher Fehler schützen sollen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Patientensicherheit und die Einhaltung der ärztlichen Sorgfaltspflichten in Kliniken.