Am Donnerstag, den 12. Februar, führte ein Wintereinbruch in Ostholstein zu Glätte und gefährlichen Straßenverhältnissen. Die Polizei verzeichnete innerhalb von nur vier Stunden 15 Glätteunfälle. Erste Meldungen über Vorfälle erreichten die Beamten kurz vor 7 Uhr aus Eutin Neudorf, wo ein Verkehrsunfall auf der Plöner Landstraße gemeldet wurde. Um 7:40 Uhr kam es zu einem weiteren Unfall zwischen Ahrensbök und Curau mit vier beteiligten Fahrzeugen.

Ein SUV aus Lübeck rutschte auf der verschneiten Landstraße in den Gegenverkehr und kollidierte mit einem Mercedes. In der Folge stieß der SUV frontal mit einem weiteren Pkw zusammen und landete im Graben. Ein Mann, der hinter dem SUV fuhr, wich aus und geriet ebenfalls in den Graben. Bei dem Vorfall waren Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz. Die Landstraße zwischen Ahrensbök und Curau musste für etwa zwei Stunden gesperrt werden.

Unfälle und Verletzungen

Der Fahrer des Geländewagens wurde leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht. Alle vier Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der Unfallverursacher steht aufgrund fehlender Winter- oder Allwetterreifen vor einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Strafe für das Fahren ohne entsprechende Reifen beträgt 60 Euro, bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.

Um 8:30 Uhr ereignete sich ein weiterer Vorfall in Schwochel, als ein Schulbus gegen einen Baum prallte, nachdem er in einer Kurve ins Schlingern geraten war. Im Bus befanden sich vier Kinder, von denen zwei (beide 8 Jahre alt) leichte Verletzungen erlitten. Fünf Rettungswagen sowie ein Notarztwagen wurden vorsorglich entsandt. Der Fahrer des Busses blieb unverletzt, doch der Bus war nicht mehr fahrfähig und musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

Winterreifenpflicht und Empfehlungen

Im Zusammenhang mit diesen Unfällen wird erneut die Bedeutung der Winterreifenpflicht in Deutschland deutlich. Es gilt eine situative Winterreifenpflicht, die besagt, dass Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte und Schneematsch nur mit Winterreifen fahren dürfen. Die Faustregel „O bis O“ (Oktober bis Ostern) ist hierbei nur eine grobe Orientierung und hat keine rechtliche Relevanz. Entscheidend sind die aktuellen Straßenverhältnisse, die eine Nutzung von Winterreifen erforderlich machen.

Für Winterreifen gibt es gesetzliche Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 StVZO und eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, wobei der ADAC empfiehlt, dass die Profiltiefe mindestens 4 mm betragen sollte. Ab dem 1. Oktober 2024 sind nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt, während ältere M+S-Reifen ohne dieses Symbol nach dem 31. Dezember 2017 nicht mehr zulässig sind.

Die Bußgelder für Verstöße gegen die Winterreifenpflicht sind ebenfalls relevant: 60 Euro für das Fahren ohne Winterreifen, 120 Euro bei einem Unfall. Auch der Halter des Fahrzeugs kann mit einem Bußgeld von 75 Euro belangt werden, wenn das Fahrzeug ohne geeignete Bereifung bereitgestellt wird. Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte sich zudem bewusst sein, dass dies Einfluss auf die Versicherung haben kann, da dies als Mitverschulden gewertet werden könnte.

Zusammengefasst ist es für alle Verkehrsteilnehmer von großer Wichtigkeit, die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Winterreifen zu beachten und sich auf winterliche Straßenverhältnisse einzustellen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Die Anwohner haben an diesem Wintertag auch eine Räum- und Streupflicht für Gehwege bis mindestens 20 Uhr. Nur umweltfreundliche Streumittel sind erlaubt; Streusalz darf nur in Fällen von extremem Eisregen eingesetzt werden.

Weitere Informationen zur Winterreifenpflicht sind unter Bussgeldportal und ADAC zu finden.

Für detaillierte Berichte zu den Unfällen in Ostholstein siehe LN Online.