Ab dem 19. Juni 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen betrifft. Sie sind verpflichtet, eine Prüfung ihrer Flüssiggasanlage nachzuweisen. Diese Vorgabe folgt dem „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und hat das Ziel, die Sicherheit beim Fahren und Campen zu erhöhen.
Die Prüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Diese Regelung gilt für Flüssiggas-Anlagen, die zum Heizen, Kochen oder Kühlen genutzt werden. In Verbindung damit haben Halter eine einjährige Übergangsfrist für die sogenannten „G607-Prüfungen“, die bis zum Stichtag gültig ist. Bereits durchgeführte Prüfungen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 bleiben in diesem Zeitraum weiterhin gültig, doch es ist ratsam, rechtzeitig einen Prüftermin zu vereinbaren, um Engpässe zu vermeiden, wie LVZ berichtet.
Details zur Gasprüfung
Die Gasprüfung kann von anerkannten Sachkundigen oder Prüforganisationen durchgeführt werden und umfasst eine Sicht-, Funktions- und Dichtheitsprüfung. Diese ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und ist erforderlich:
- vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
- bei prüfpflichtigen Änderungen,
- alle zwei Jahre nach der letzten Prüfung.
Die Kosten für die Prüfung liegen üblicherweise zwischen 40 und 80 Euro und dauern etwa 20 bis 45 Minuten, wie auch die DVFG ergänzt. Nach erfolgreichem Abschluss wird eine Prüfplakette am Fahrzeug angebracht, und das Ergebnis wird in einem Prüfbescheinigung (gelbes Prüfbuch) dokumentiert.
Bußgelder und Konsequenzen
Die Nichteinhaltung der Prüfpflicht kann für Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verstößen drohen folgende Bußgelder:
- 15 Euro bei mehr als zwei bis vier Monaten Überziehung,
- 25 Euro bei mehr als vier bis acht Monaten,
- 60 Euro bei mehr als acht Monaten.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass viele Campingplätze nur Fahrzeuge mit einer gültigen Gasprüfung akzeptieren. Wenn beispielsweise ein Wohnmobil nach einem Brand oder Unfall in Betrieb genommen werden soll, ist die Notwendigkeit einer neuen Gasprüfung abhängig vom spezifischen Einzelfall.
Für weitere Informationen zur Suche nach einem anerkannten Sachkundigen und zur Regelung der Gasprüfung bei Wohnmobilen empfiehlt sich ein Blick auf die Webseite von Mobilitree.