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Wichtige Änderung: Neues Verfahren für Rentenauszahlung bei Umzug ins Ausland

Rentnerinnen und Rentner, die aktuell eine Rente aus Deutschland beziehen und im Ausland, beispielsweise in den Niederlanden oder Belgien, wohnen, sind verpflichtet, ihren Rentenversicherungsträger über eine Adressänderung zu informieren. Dies ist notwendig, damit der Renten Service die Auszahlung der Rente fortsetzen kann. Sollte nach einem Umzug keine neue Adresse mitgeteilt werden, wird die Rente vorübergehend gestoppt, bis die aktuelle Adresse bekannt ist.

Die Deutsche Post AG, welche die Rentenzahlungen abwickelt, erhält direkte Informationen über Adressänderungen von Rentenbeziehern. Diese Mitteilungen können nun auch bequem online über die Website des Renten Service unter www.rentenservice.com durchgeführt werden. Über die Online-Plattform haben Rentnerinnen und Rentner ebenfalls die Möglichkeit, weitere Änderungen mitzuteilen. Lediglich Kontoänderungen von Personen, die nicht in Deutschland ansässig sind, müssen weiterhin schriftlich eingereicht werden. Hierfür wird eine von der neuen Bank bestätigte Zahlungserklärung mit allen erforderlichen Unterschriften benötigt. Das entsprechende Formular ist auf der Website verfügbar.

Für Rentenbezieher, die lieber persönlich vorsprechen, sind die entsprechenden Formulare auch in jeder deutschen Postfiliale erhältlich. Bei Mitteilung einer Adressänderung informiert der Renten Service automatisch die zuständige Rentenversicherung über die aktualisierten Daten. Es ist daher wichtig, Adressänderungen umgehend und korrekt mitzuteilen, um eine reibungslose Auszahlung der Rente sicherzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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