Studierende in Deutschland stehen vor einer wichtigen Frist: Vom 15. Januar bis 15. Februar 2025 müssen sie ihre Rückmeldung für das Sommersemester 2025 vornehmen, um ihr Studium fortzuführen. Diese Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrags sowie gegebenenfalls anfallender Studiengebühren. Bei rechtzeitiger Überweisung können zusätzliche Aufwände und Kosten vermieden werden. Besonders hervorzuheben ist die Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags zum Sommersemester, die viele Studierende direkt betreffen wird.

Der neue Semesterbeitrag an der Albert-Ludwigs-Universität beträgt 190 Euro, eine Erhöhung im Vergleich zu den vorherigen 180 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus einem Verwaltungskostenbeitrag von 80 Euro (zuvor 70 Euro), einem Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft von 7 Euro sowie einem Betrag von 103 Euro für das Studierendenwerk, gemäß den Beschlüssen und gesetzlichen Regelungen.

Unterschiedliche Regelungen an Hochschulen

Die Rückmeldefrist fällt jedoch nicht nur an der Universität Freiburg an, sondern auch an anderen Institutionen, wie beispielsweise der Pädagogischen Hochschule Weingarten. Hier beginnt die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2025 bereits am 1. Januar und endet ebenfalls am 15. Februar 2025. Auch in Weingarten erhöht sich der Gesamtsemesterbeitrag auf 191 Euro, wobei der Verwaltungskostenbeitrag ebenfalls um 10 Euro auf 80 Euro ansteigt. Diese Erhöhung wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg im Landtag beschlossen.

  • Verwaltungskostenbeitrag: 80,00 EUR
  • Studierendenwerksbeitrag: 90,50 EUR
  • Studierendenschaftsbeitrag: 20,50 EUR

Die Studierenden müssen beim Einzahlungsverfahren darauf achten, dass die Beiträge innerhalb der gesetzten Frist bei der Hochschule eingehen, um die Immatrikulation und Rückmeldung rechtzeitig abzuschließen.

Zweck der Semesterbeiträge

Semesterbeiträge werden an Hochschulen erhoben und dienen der Deckung von Verwaltungskosten für die Einschreibung und Rückmeldung. Außerdem fließen diese Beiträge in die Subventionierung von wichtigen Dienstleistungen wie Mensen, Cafeterien, Wohnheimen und Beratungsstellen. Ein Teil der Beiträge unterstützt die Studierendenvertretung sowie die Arbeit des Studentenwerks und ist oft auch Teil des Semestertickets.

Die Beitragshöhen variieren zwischen den Hochschulen und liegen in der Regel zwischen 300 und 500 Euro. Anträge auf Rückerstattung sind oft bis zu einem Monat nach dem Beginn der Vorlesungen möglich, sollten jedoch rechtzeitig gestellt werden.

Für weitere Informationen können Studierende unter anderem die Angebote der Universität Freiburg, der Pädagogischen Hochschule Weingarten und die allgemeinen Hinweise auf studieren.de konsultieren.