Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 im Wahlkreis 112 (Wesel I) stattfinden wird, laufen auf Hochtouren. In diesem Wahlkreis sind die Städte und Gemeinden Wesel, Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde und Xanten vertreten. Insgesamt gibt es 42 Wahlbezirke in Wesel, und alle bedeutenden Parteien haben Kandidaten aufgestellt, mit Ausnahme von Bündnis Sarah Wagenknecht.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht gemäß § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt automatisch für alle, die am 12. Januar 2025 ihren Wohnsitz in Wesel hatten. Personen mit Nebenwohnung werden jedoch nicht eingetragen.
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 13. Januar und dem 2. Februar 2025 zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte sich umgehend bei seiner Gemeinde informieren, da dies auf eine fehlende Eintragung im Wählerverzeichnis hindeuten könnte. Ein Wählen ist nur möglich, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Ob eine Wahlbenachrichtigung erhalten wurde, deutet auf eine solche Eintragung hin. Dennoch muss die Wahlbenachrichtigung nicht im Wahlraum vorgelegt werden; ein Personalausweis oder Reisepass ist jedoch erforderlich, um die Identität nachzuweisen. Falls keine Wahlbenachrichtigung erhalten wurde, könnten Bürger vom Wahlvorstand abgewiesen werden und demnach nicht wählen können. Daher sollte rechtzeitig Kontakt zur zuständigen Gemeinde aufgenommen werden, um das Wählerverzeichnis einzusehen.
Eine Briefwahl kann ab Anfang Februar 2025 im Wahlbüro der Stadt Wesel beantragt werden. Der Antrag muss bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, gestellt werden und kann über einen Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung oder per QR-Code erfolgen. Bei der Briefwahl ist es wichtig, dass der Wahlbrief bis 18 Uhr am Wahltag im Rathaus eingegangen ist.
Wahlgrundsätze und Verantwortung
Die Wahl ist ein zentraler Bestandteil der Ausübung der Staatsgewalt in Deutschland, wie im Artikel 38 des Grundgesetzes festgelegt. Dabei gelten fünf wesentliche Wahlgrundsätze: allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen. Diese Prinzipien gewährleisten, dass alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren unabhängig von Geschlecht, Einkommen oder Beruf an Wahlen teilnehmen können.
Die Bundestagswahl ist auch eine direkte Wahl, bei der die Wähler ihre Kandidaten ohne Wahlmänner wählen. Der Wähler entscheidet ohne Druck oder Beeinflussung, was die Freiheit der Wahl unterstreicht. Jede Stimme hat denselben Wert, was durch die fünf Prozent-Hürde für Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, relativiert wird. Die Stimmabgabe erfolgt anonym in nicht einsehbaren Wahlkabinen. Obwohl eine Briefwahl möglich ist, muss diese vorher beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Wahl anzufechten, wenn die Wahlrechtsgrundsätze nicht eingehalten wurden.
Die Stadt Wesel ruft zur Meldung von Wahlhelfern auf. Interessierte können sich per E-Mail an wahlen@wesel.de wenden und sollten dabei ihre vollständige Adresse sowie ihr Geburtsdatum angeben.
Für weitere Informationen zur Bundestagswahl können die entsprechenden Seiten der RP Online, Bundeswahlleiterin und Bundesregierung besucht werden.