Im Jahr 2024 verzeichnete Baden-Württemberg einen signifikanten Anstieg bei den Abschiebungen, mit insgesamt 2.900 durchgeführten Rückführungen. Dies stellt einen Anstieg um ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr dar. Trotz der gestiegenen Gesamtzahl fiel die Zahl der abgeschobenen schweren Straftäter auf 92, während es 2023 noch 120 waren. Diese Zahlen wurden vom Migrationsministerium des Landes veröffentlicht und zeigen eine komplexe Lage bezüglich der Abschiebepolitik.
Ein markanter Faktor für den Rückgang der Abschiebungen von Straftätern erweist sich als das Verbot von Charterflügen nach Gambia, welches seit dem letzten Sommer gilt. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) kritisierte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung und warf ihr vor, die Bundesländer bei der Durchführung von Abschiebungen in Stich zu lassen. Dies geschieht in einer Zeit, in der 90 schwere Straftäter aus Afghanistan und Syrien in Baden-Württemberg auf ihre Abschiebung warten, trotz Sicherheitsbedenken seitens des Bundes.
Herausforderungen bei Abschiebungen
Insgesamt gab es im Jahr 2023 in Baden-Württemberg 7.600 Abschiebeversuche, von denen etwa zwei Drittel nicht erfolgreich waren. Mehr als die Hälfte dieser gescheiterten Versuche kann darauf zurückgeführt werden, dass die betroffenen Personen nicht angetroffen wurden. Häufig scheitern Abschiebungen auch aufgrund fehlender Papiere oder falscher Identifikationsangaben. Von immer noch 23.000 ausreisepflichtigen Personen haben rund 5.000 keine Ausweise und 2.000 haben ihre Identität oder die Klärung derselben verweigert.
Der Sonderstab Gefährliche Ausländer, der seit seiner Gründung 2018 nach einer Gruppenvergewaltigung in Freiburg aktiv ist, hat die Aufgabe, die Identität dieser Personen zu klären und besonders schwierige Abschiebefälle zu bearbeiten. Dies umfasst fünf Stäbe, darunter ein zentraler beim Justizministerium sowie vier regional tätige Stäbe. Diese stellen sicher, dass die Hürden für Abschiebungen abgebaut und freiwillige Rückkehrmaßnahmen gefördert werden.
Rückführungsaktionen und gesellschaftliche Anforderungen
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, kriminelle Ausländer abzuschieben. Bislang wurden seit 2018 insgesamt 418 gefährliche Ausländer abgeschoben. Innerhalb dieses Rahmens waren zahlreiche Fälle von besonderen Schwierigkeiten zu verzeichnen. So benötigte etwa ein Tunesier namens Mohamad J. Rückführungsmaßnahmen nach seiner mehrfachen Verurteilung wegen Körperverletzung und Diebstahl, während ein verurteilter Syrer wegen eines Terroranschlags zur freiwilligen Rückkehr bewegt wurde, da Deutschland derzeit keine Abschiebungen nach Syrien durchführt.
In einem weiteren Beispiel wurde ein Somalier, der 2018 einen Hausarzt tötete, für schuldunfähig erklärt und in ein psychiatrisches Zentrum eingewiesen. Auch er konnte schließlich zur freiwilligen Rückkehr in seine Heimat überredet werden. Diese Soziologie hinter den Rückführungen zeigt die hohen gesellschaftlichen Anforderungen und Schwierigkeiten, die mit der Abschiebung gefährlicher Ausländer verbunden sind.
Aktuelle Zahlen und Statistiken
In ganz Deutschland wurden insgesamt 16.430 Menschen im Jahr 2023 abgeschoben. Um die Rückführungsanstrengungen zu unterstützen, bieten die Behörden Rückkehrhilfen zwischen 500 und 1.000 Euro für freiwillige Ausreisen an. Die letzten Jahre waren durch eingehende Diskussionen über Rückführungsabkommen geprägt, vor allem mit Ländern wie dem Irak, Nigeria und nordafrikanischen Staaten. Lorek fordert dies auch im Hinblick auf die hohe Zahl an Asylsuchenden und Geflüchteten, welche durch Abschiebungen nicht allein aufgefangen werden können.
Diese komplexen Entwicklungen verdeutlichen sowohl die Herausforderungen als auch die Möglichkeiten der Abschiebepolitik in Deutschland und insbesondere in Baden-Württemberg. Um die Probleme der unklaren Identität und fehlenden Reisedokumente zu beseitigen, sind weitere Maßnahmen und Kooperationen mit den Herkunftsländern dringend erforderlich.
Für weitere Informationen zu den Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich der Abschiebungen können die folgenden Artikel konsultiert werden: SWR, Schwäbische, bpb.