Am 7. Februar 2025 gab US-Präsident Donald Trump bekannt, dass er Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und seine Mitarbeiter angeordnet hat. Diese Entscheidung hat weltweit Reaktionen hervorgerufen, insbesondere von den 79 Staaten, die dem IStGH ihre Unterstützung zugesichert haben, darunter Deutschland. In einer gemeinsamen Erklärung warnen sie vor möglichen Angriffen auf die „Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit“ des Gerichts.
Die Sanktionen richten sich gegen rund 900 Mitarbeiter des IStGH. Betroffene sollen ein Einreiseverbot in die USA erhalten, ihre Vermögenswerte werden eingefroren und Finanzgeschäfte mit dem Gericht sollen untersagt werden. Trump begründet die Sanktionen mit unbegründeten und „bösartigen“ Angriffen des IStGH gegen Israel, insbesondere wegen Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Galant.
Internationale Unterstützung für den IStGH
Die 79 unterstützenden Staaten, die zur Gruppe der 125 Vertragsstaaten des IStGH gehören, haben sich eindeutig gegen die US-Sanktionen ausgesprochen. Ihnen zufolge gefährden diese Maßnahmen laufende Ermittlungen, was sogar zur Schließung von Büros des IStGH führen könnte. Diese Besorgnis wird auch von hochrangigen politischen Vertretern wie Bundesaußenministerin Annalena Baerbock geteilt, die den IStGH als eine wichtige Errungenschaft des Völkerstrafrechts bezeichnet. Baerbock warnte, dass die Sanktionen Diktatoren wie Wladimir Putin zugutekommen könnten.
Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte ebenfalls scharfe Kritik an den Sanktionen und bezeichnete sie als Bedrohung für die Institution. Die Notwendigkeit, den Kampf gegen Straflosigkeit fortzusetzen, stellte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in den Vordergrund. Auch die UN und die EU fordern die Rücknahme der Sanktionen, da sie die Integrität des IStGH gefährden.
Der Internationale Strafgerichtshof in der Weltordnung
Der IStGH mit Sitz in Den Haag trat im Jahr 2002 in Kraft und verfolgt schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Gerichtsbarkeit des IStGH gilt nur für Vertragsstaaten des Römischen Statuts oder Staaten, die die Gerichtsbarkeit anerkannt haben. Das Römische Statut wurde 1998 von 120 Staaten unterzeichnet, darunter Deutschland, das seitdem nach Japan der größte Beitragszahler zum IStGH ist.
Ein grundlegendes Prinzip des IStGH ist die Komplementarität, wonach das Gericht nur dann tätig werden kann, wenn nationale Gerichte nicht in der Lage oder nicht willens sind, schwere Straftaten zu verfolgen. Dies unterstreicht die Rolle des IStGH als ergänzende Instanz und nicht als Ersatz für nationale Strukturen. Die aktuelle Präsidentin des IStGH, Tomoko Akane aus Japan, und der Chefankläger Karim A. A. Khan aus dem Vereinigten Königreich stehen an der Spitze dieser bedeutenden internationalen Institution.
Während die Kontroversen um die US-Sanktionen weiter zunehmen, hofft die Ukraine, dass der IStGH trotz neuer Herausforderungen seine Arbeit zur Verfolgung russischer Kriegsverbrecher fortsetzen kann. Die Entwicklungen rund um den IStGH und die politischen Reaktionen darauf stellen einen kritischen Punkt in der Diskussion über internationales Recht und die Balance zwischen nationalen und internationalen Interessen dar.
Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und der Rolle des IStGH besuchen Sie bitte Dewezet, Tagesschau und Auswärtiges Amt.