Am 26. Februar 2025 fand die Bundestagswahl in Berlin statt. Die Wahlbeteiligung überstieg dabei mit 80,3 Prozent die 80-Prozent-Marke, was als ein positives Signal für die Demokratie gewertet wird. Dennoch gibt es eine alarmierende Entwicklung in Bezug auf die Wahlberechtigung: Rund 1,5 Millionen Menschen in Berlin waren bei der Wahl nicht wahlberechtigt, was einem Anstieg des Anteils von nicht wahlberechtigten Personen auf etwa 37 Prozent entspricht. Im Jahr 2021 lag dieser Anteil noch bei 34,5 Prozent, was auf eine zunehmend komplexe Situation in der Hauptstadt hinweist.

Die nicht wahlberechtigten Personen verteilen sich auf verschiedene Gruppen. Ein erheblicher Teil, nämlich 964.957 Menschen, wies keine deutsche Staatsbürgerschaft auf. Zudem waren 503.524 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ebenfalls nicht gewählt werden konnten. Ein weiterer Grund, der zur Entstehung der hohen Zahl an nicht wahlberechtigten Personen beiträgt, ist die Entziehung des Wahlrechts, etwa für Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen.

Wahlberechtigung und Bevölkerungsstruktur

Die Gesamtbevölkerung Berlins betrug im Juni 2024 etwa 3,88 Millionen. Daraus ergibt sich, dass nur rund 2,4 Millionen Menschen, also 63 Prozent der Bevölkerung, wahlberechtigt sind. Im Vergleich zu 2006, als der Wahlberechtigtenanteil noch bei rund 73 Prozent lag, ist hier ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Auch die Verteilung der wahlberechtigten Personen variiert stark je nach Stadtteil. Während einige Bezirke wie Treptow-Köpenick und Spandau über 90 Prozent Wahlberechtigte aufweisen, liegen Bezirke wie Neukölln und Wedding bei etwa 60 Prozent.

Die Bundestagswahl selbst erfolgt nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl. Das bedeutet, dass die Wähler zwei Stimmen haben: Mit der Erststimme wählen sie einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis, während die Zweitstimme für eine Partei abgegeben wird, die die Sitzverteilung im Bundestag bestimmt. Der Bundestag selbst ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und wird alle vier Jahre gewählt. Zu den wesentlichen Aufgaben des Bundestages zählen die Wahl des Bundeskanzlers, die Gesetzgebung sowie die Kontrolle der Regierung.

Teilnahme von Deutschen im Ausland

Ein weiterer interessanter Aspekt ist die Teilnahme von Deutschen im Ausland an den Wahlen. Diese Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen aktiv einen Antrag auf Eintragung stellen, um ihr Wahlrecht ausüben zu können. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können außerdem ohne Angabe eines besonderen Grundes Briefwahl beantragen, indem sie einen Wahlschein bei der zuständigen Gemeinde anfordern.

Insgesamt zeigt die Bundestagswahl 2025 in Berlin sowohl erfreuliche als auch besorgniserregende Entwicklungen auf. Die hohe Wahlbeteiligung steht einem steigenden Anteil an nicht wahlberechtigten Bürgern gegenüber, was Fragen nach der Inklusion und den Voraussetzungen zur Teilnahme an demokratischen Prozessen aufwirft. Initiativen sind gefragt, um die Wahlberechtigung und damit die politische Mitgestaltung für alle Bürger zu ermöglichen.rbb24, bundeswahlleiterin.de, deutschland.de.