In Balingen kam es kürzlich zu einer beunruhigenden Situation, als ein Sturm eine Wahlplakatwand zur Bundestagswahl 2025 teilweise umknickte. Diese Plakatwand steht in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße 27 und einer angrenzenden Kreisstraße. Die Gefahr, die von der umgestürzten Wand ausgehen könnte, wirft Fragen zur Verkehrssicherheit auf. Schwäbische.de berichtet, dass es momentan unklar ist, ob die Plakatwand den Regelungen für Wahlplakate an der Kreisstraße oder der benachbarten Bundesstraße entspricht.

Das Land Baden-Württemberg hat ein Merkblatt zur Aufstellung von Wahlplakaten herausgegeben. In diesem Merkblatt ist festgelegt, dass Plakate an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Erschließungsbereich von Ortsdurchfahrten sowie an Ortsstraßen platziert werden dürfen, sofern keine straßenrechtlichen Beschränkungen bestehen. Bei Bundesfernstraßen müssen Wahlplakate zudem in einem Abstand von mehr als 40 Metern zu Bundesautobahnen oder mehr als 20 Metern zu Bundesstraßen aufgestellt werden.

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Standsicherheit der Wahlplakate

Die Stadt Balingen soll darüber hinaus prüfen, ob die Wiese zwischen den beiden Straßen als zukünftiger Standort für Wahlplakate geeignet ist. Dennis Schmidt, Sprecher der Stadt, gab an, dass in der Regel der Mindestabstand eingehalten wird, sobald dieser der Verkehrssicherheit dient. Interessanterweise obliegt es den politischen Parteien, die Standsicherheit der Plakatwände sicherzustellen, da eine statische Prüfung durch die Stadt nicht erfolgt.Weitere Informationen zu den Regelungen findet man im offiziellen Merkblatt zur Wirkungsweise der Wahlplakatierung.

Nachdem die Plakatwand durch den Sturm beschädigt wurde, stellte die Stadt Balingen die Plakate am Donnerstagabend wieder in eine vertikale Position. Um sicherzustellen, dass alle Plakate standsicher sind, hat die Plakatierungsstelle im Rathaus Kontakt zu den Parteien aufgenommen.

Genehmigungen und Vorschriften

In Deutschland muss die Genehmigung für Wahlwerbung durch die Kommunen erteilt werden. Dabei gilt es, die Sicherheits- und Fairnessvorgaben zu beachten. In anderen Städten, wie zum Beispiel Cuxhaven, musste eine politische Partei bereits Wahlplakate abnehmen lassen, weil sie gegen die Chancengleichheit verstießen. Generell müssen Wahlplakate den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen, insbesondere Artikel 5 und Artikel 21, die die Freiheit der Meinungsäußerung und die Gleichheit der Wahl schützen.Kommunal.de erläutert weiter, dass die genauen Regelungen zur Aufstellung von Wahlplakaten von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind und daher immer abgestimmt werden müssen.

Einige Städte haben spezifische Fristen oder Abstände zu beachtenden Objekten wie Ampeln, Ortsschildern oder Fußgängerüberwegen. In Berlin beispielsweise dürfen nur jeder zweite Lichtmast für Wahlwerbung genutzt werden, während in Bremen Wahlplakate innerorts nicht auf Verkehrszeichen oder an Bushaltestellen angebracht werden dürfen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um sowohl die Verkehrssicherheit zu gewährleisten als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu respektieren.

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