Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen (NRW) sollten sich auf den Versand der Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 vorbereiten. Diese Benachrichtigungen werden voraussichtlich Anfang Februar verschickt, sobald die Stimmzettel feststehen. Wie die FAZ berichtet, ist dies Teil einer intensiven Phase, die in den Wochen vor der Wahl beginnen wird. Die Beschwerdesitzungen der Wahlausschüsse zur Zulassung zur Wahl finden am 30. Januar statt, gefolgt von der Drucklegung der Stimmzettel.

Da die Wahl eine vorgezogene ist, ist der Vorlauf und Zeitraum für die Beantragung der Briefwahl kürzer als gewohnt. Daher wird empfohlen, dass Wähler Briefwahlanträge schnellstmöglich beim zuständigen Wahlamt stellen. Der Antrag auf Briefwahl ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die die Wähler ab Anfang Februar erhalten sollten. Es gibt keinen konkreten Stichtag für den Versand der Benachrichtigungen, sodass Wähler die Entscheidung zur Beantragung rechtzeitig treffen sollten.

Wichtige Fristen und Informationen zur Briefwahl

Wahlbriefe sollten spätestens am Mittwoch, den 19. Februar, abgesendet werden. Für Wahlberechtigte, die im Ausland leben, gilt, dass sie ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 2. Februar stellen müssen, um ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten. Die entsprechenden Formulare stehen auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin oder können bei der zuständigen Auslandsvertretung angefordert werden. Es ist wichtig, dass die Wahlbriefe bis zum 17. Februar 2025 in der Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin ankommen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig bei den Wahlämtern eintreffen.

Insgesamt dürfen in NRW rund 12,6 Millionen Wahlberechtigte an der Bundestagswahl teilnehmen, was etwa einem Fünftel aller Wahlberechtigten in Deutschland entspricht. In 64 Bundestagswahlkreisen wird gewählt; die Wähler setzen ihre Erststimmen für Direktkandidaten und die Zweitstimmen für die Landeslisten der Parteien ein. Wählern, die bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wird geraten, sich umgehend an ihre Gemeinde zu wenden, um ihre Berechtigung zu prüfen. Ohne eine erhaltene Wahlbenachrichtigung könnte die Eintragung im Wählerverzeichnis fehlen, was zur Rückweisung bei der Wahl führen könnte, wie die Bundeswahlleiterin informiert.

Eintragung ins Wählerverzeichnis

Für diejenigen, die im Ausland leben und nicht im Inland gemeldet sind, gibt es spezifische Anforderungen, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Anträge für die Eintragung müssen bis spätestens 7. September 2025 eingereicht werden, wenn die Bundestagswahl für den 28. September 2025 angesetzt ist. Der Bundeswahlleiter hebt hervor, dass es zwei verschiedene Antragsformulare für deutsche Staatsangehörige gibt, die im Ausland leben und unterschiedliche Voraussetzungen hinsichtlich ihres Aufenthalts in Deutschland erfüllen müssen. Die frühzeitige Antragstellung ist empfohlen, da viele Formalitäten und Fristen zu beachten sind.