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Wahlchaos in Schleswig-Holstein: Verdacht auf Manipulation bei Europawahl!

VorfallWahlen
OrtHeikendorf, Schrevenborn
UrsacheWahlmanipulation, Mängelfeststellungen, Störung des Wahlvorgangs

Die Aufregung um die Europawahl 2024 in Schleswig-Holstein nimmt kein Ende! Die Heikendorfer Bürgerin und AfD-Politikerin, Frau Prof. Dr. Karin Kaiser, erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landeswahlleiter Tobias M. Berger. Sie fragt sich: Was hat der Landeswahlleiter von Schleswig-Holstein zu verbergen? Laut afd-sh.de gibt es Bedenken, dass Fehler bei der Wahl im laufenden Prüfungsverfahren vertuscht werden sollen. Kaiser hat ihren Einspruch gegen die Europawahl vom 9. Juni 2024 beim Deutschen Bundestag eingereicht und sieht sich in ihrer Rolle als Wahlbeobachterin massiv behindert.

„Der Landeswahlleiter negiert das Vieraugenprinzip im Wahlrecht und ignoriert Mängelfeststellungen bei der Wahlbeobachtung“, kritisiert Kaiser. Das Vieraugenprinzip, das in der Europawahlordnung festgelegt ist, soll sicherstellen, dass Stimmzettel unter gegenseitiger Kontrolle ausgezählt werden. Doch bei ihrer Beobachtung im Amt Schrevenborn stellte sie fest, dass diese Regeln nicht eingehalten wurden. „Ich habe Mängel festgestellt, die nicht ignoriert werden dürfen“, so Kaiser weiter.

Schwere Vorwürfe gegen die Wahlbehörden

Die Vorwürfe von Karin Kaiser sind nicht zu unterschätzen. Sie führt an, dass sie bei der Wahlbeobachtung im Amt Schrevenborn wiederholt den Zugang zum Wahltisch verwehrt bekam. „Das ist nicht nur unrechtmäßig, sondern untergräbt auch das Vertrauen in die Wahlbehörden“, sagt sie. Ihre Bedenken beziehen sich nicht nur auf die Transparenz der Stimmenauszählung, sondern auch auf mögliche Wahlmanipulationen, insbesondere bei der Briefwahl. „Ich habe ein erhebliches Missverhältnis zwischen den Urnenwahlstimmen und den Briefwahlstimmen festgestellt, das zulasten der AfD geht“, erklärt sie.

In seiner Stellungnahme vom 11. September 2024 wies der Landeswahlleiter die Vorwürfe zurück und betonte, dass die Öffentlichkeit der Stimmenauszählung jederzeit gewahrt gewesen sei. „Eine örtlich begrenzte Zulassungsbeschränkung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl“, so Berger. Doch diese Argumentation stößt bei Kaiser auf Unverständnis. „Es wirft ein sehr schlechtes Licht auf die Eignung des Landeswahlleiters, wenn er offenkundige Regelungen im Europawahlrecht nicht kennt oder nicht anwenden kann“, sagt sie.

Ein Aufruf zur Transparenz

Karin Kaiser fordert eine umfassende Aufklärung der Vorfälle und hofft, dass das laufende Wahlprüfungsverfahren vor dem Deutschen Bundestag Licht ins Dunkel bringt. „Es ist entscheidend, dass die Öffentlichkeit über die Vorgänge informiert wird und dass die Integrität der Wahl gewährleistet bleibt“, betont sie. Die Vorwürfe, die sie erhebt, könnten weitreichende Konsequenzen für die Glaubwürdigkeit der Wahlbehörden in Schleswig-Holstein haben.

„Ich appelliere an alle, die an einem fairen und transparenten Wahlprozess interessiert sind, sich für die Aufklärung dieser Vorfälle einzusetzen“, schließt sie. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob die Vorwürfe gegen den Landeswahlleiter und die Wahlbehörden berechtigt sind oder nicht. Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins haben ein Recht auf eine transparente und faire Wahl.

Die Situation bleibt angespannt, und die Augen sind auf die Entwicklungen im Wahlprüfungsverfahren gerichtet. Es bleibt abzuwarten, ob die Vorwürfe von Karin Kaiser zu einer grundlegenden Reform der Wahlpraktiken in Schleswig-Holstein führen werden oder ob sie im Sande verlaufen.

Ort des Geschehens

Quelle/Referenz
afd-sh.de
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