Die Good Governance Gewerkschaft (GGG) stellt die Rechtmäßigkeit der Bundestagswahl in Frage und will diese anfechten. Der Vorsitzende Marcel Luthe hat diese Entscheidung bekannt gegeben, nachdem es über 1000 Meldungen zu Wahlfehlern gegeben hat. Besonders im Fokus stehen die Probleme bei der Briefwahl, von denen zahlreiche Auslandsdeutsche betroffen wurden. Diese erhielten häufig ihre Wahlunterlagen zu spät oder gar nicht, wodurch eine große Anzahl von Stimmen möglicherweise nicht gezählt wurde. Luthe betont, dass die Versäumnisse in der Wahlorganisation „mandatsrelevant“ seien, da jede Stimme entscheidend für die Ergebnisse in den Wahlkreisen sein könnte. Laut nordkurier.de hatten vor der Wahl bereits viele Auslandsdeutsche über Schwierigkeiten bei der Stimmabgabe geklagt.
Offiziellen Angaben zufolge waren rund 213.000 Auslandsdeutsche registriert, um an der Wahl teilzunehmen. Luthe schätzt, dass sogar bis zu drei Millionen Auslandsdeutsche an den Wahlen interessiert waren. Die GGG hat betroffene Wähler dazu aufgefordert, Fotos ihrer Briefwahlunterlagen zu dokumentieren und an die Gewerkschaft zu senden. Dies soll als Beweismaterial für die Anfechtung der Wahl dienen. Die Probleme bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen wurden unter anderem durch die Abschaffung des Prio-Service der Deutschen Post verursacht, der für Verzögerungen sorgte.
Erhebliche Schwierigkeiten bei der Briefwahl
Medienberichte informieren über die Schwierigkeiten, mit denen im Ausland lebende Deutsche bei der Stimmabgabe konfrontiert waren. Viele erhielten ihre Briefwahlunterlagen verspätet oder überhaupt nicht. Der Deutsche Botschafter in London, Miguel Berger, meldete am 22. Februar, dass keine Wahlunterlagen angekommen seien und forderte eine Reform des Briefwahlverfahrens. Die Bundesweite Sozialistische Wählergemeinschaft (BSW) plant ebenfalls, die Bundestagswahl anzufechten, da nur 13.400 Stimmen fehlten, um einen Einzug in den Bundestag zu schaffen. Experten halten eine Annullierung jedoch für unwahrscheinlich, da die Zahl der betroffenen Auslandsdeutschen als zu gering angesehen wird, um die Zusammensetzung des Bundestags signifikant zu beeinflussen, wie correctiv.org berichtet.
Die Bundeswahlleiterin warnt vor weiteren Problemen bei der Briefwahl aufgrund verkürzter Fristen. Bis zum Wahltermin am 23. Februar waren rund 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Unter diesen waren 213.255 Auslandsdeutsche, die bis zum 21. Februar registriert waren. Reformen, wie der vorrangige Versand der Wahlunterlagen oder die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, sind notwendige Maßnahmen, die zur Verbesserung der Situation der Auslandsdeutschen erwogen werden.
Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden müssen. Der Bundestag wurde am 27. Dezember 2024 aufgelöst, und die Wahl fand am 23. Februar statt. Auch wenn Klagen von Auslandsdeutschen gegen die Wahl möglich sind, gibt es laut Experten keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Briefwahl. Wähler könnten zur Stimmabgabe nach Deutschland reisen. Der Bedarf für Reformen im Wahlrecht für Auslandsdeutsche wächst, und mögliche Lösungen könnten in nachträglichem Zählen verspätet eingegangener Wahlzettel und der Erleichterung des Wahlrechts über Botschaften und Konsulate bestehen, wie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin ausgeführt wird.