In Torgau sorgt ein kürzlich veröffentlichtes Video für Aufsehen, das eine unverschlossene Wahlurne im Rathaus zeigt. Der Urheber des Videos ist unbekannt. Darauf sind rote Umschläge zu sehen, die Rücksendeumschläge für Briefwähler enthalten, während die Stimmzettel in weißen Umschlägen innerhalb der roten Umschläge stecken. Dieser Vorfall hat nun die Stadtverwaltung veranlasst, Ermittlungen einzuleiten.

Am 4. Februar erhielt das Bürgerbüro Hinweise, dass eine Einwurfbox für die Briefwahl im Standesamtsbereich nicht ordnungsgemäß verschlossen war. Stadtsprecherin Eileen Jack bedauert diesen Vorfall und kündigte sofortige Maßnahmen an, um die Sicherheit der Wahlunterlagen zu gewährleisten. Ermittlungen der Polizei bestätigten die widerrechtliche Öffnung der Wahlurne, und die Stadt Torgau hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Reaktionen und Sicherheitsmaßnahmen

Die Stadtverwaltung ist nun gefordert, die Vorgänge genau zu überprüfen. Es wird untersucht, ob Wahlbriefe fehlen und welche weiteren Schritte erforderlich sind. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen begann am 4. Februar um circa 9.45 Uhr, jedoch wurden bisher nur sehr wenige Unterlagen ausgegeben. Wahlberechtigte können vor Ort Briefwahl beantragen und die Unterlagen direkt ausfüllen.

Um die Sicherheit der Wahlunterlagen zu gewährleisten, bleibt die Einwurfbox während der Öffnungszeiten des Rathauses unter ständiger Aufsicht im Bürgerbüro. „Die Wahlunterlagen werden außerhalb der Öffnungszeiten sicher aufbewahrt, und der Zugriff durch Unbefugte ist nicht mehr möglich“, so die Stadtverwaltung. Eine Veränderung der Sicherheitsvorkehrungen ist notwendig, da laut Strafgesetzbuch Wahlfälschung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Kontext der Briefwahl

Im Rahmen der bevorstehenden Bundestagswahl im Februar 2025 stellen sich viele Wähler Fragen zur Sicherheit des Wahlprozesses. Ruhr24 berichtet, dass es seit der Einführung der Briefwahl im Jahr 1957 keine Hinweise auf großflächige Manipulationen gab. Zukünftige Wähler müssen eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie ihre Stimmen persönlich ausgefüllt haben, was soll doppelte Stimmabgaben verhindern.

Ein weiterer Aspekt der Briefwahl ist die Sicherheit der Wahlurnen selbst. Diese müssen laut Gesetz verschließbar sein, wodurch Manipulationen weitgehend ausgeschlossen werden. Zusätzlich gibt es strenge Vorschriften für Wahlhelfer, die die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl überwachen und sicherstellen, dass alles fair und transparent abläuft.

Die derzeit gestiegene Nutzung der Briefwahl zeigt sich auch in der vorangegangenen Europawahl 2024, bei der 37,7% der Wahlberechtigten diesen Weg wählten. Diese Entwicklung wird durch die Bedürfnisse von Wählern erklärt, die aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Arbeit oder Reisen nicht zu den Wahllokalen gehen können. Deutschlandfunk führt an, dass die Auszählung der Briefwahlstimmen nach Schließung der Wahllokale beginnt, was zu zeitlichen Verschiebungen in den Ergebnissen führen kann, ein Umstand, der von manchen kritisch betrachtet wird.

Obwohl Kritiker Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Briefwahl äußern, beispielsweise Vertreter rechtspopulistischer Parteien, bleibt die Bundeswahlleiterin bei ihrer Aussage, dass die Urnenwahl weiterhin das verfassungsrechtliche Leitbild in Deutschland bleibt. Nach wie vor werden die Verfahren der Briefwahl durch verschiedene Kontrollmechanismen überwacht, die Manipulationen unwahrscheinlich machen.