Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat bei der Bundestagswahl 2025 mit 4,972 Prozent der Stimmen den Einzug in den deutschen Bundestag verfehlt. Ihnen fehlten rund 13.000 Stimmen, um die notwendige 5-Prozent-Hürde zu überwinden. Angesichts dieser knappen Niederlage äußerte Sahra Wagenknecht Bedenken, dass Stimmen für das BSW möglicherweise anderen Parteien zugeschlagen worden sein könnten. In sozialen Medien wird bereits von „gigantischem Wahlbetrug“ gesprochen, und ein im Internet verbreitetes Video dokumentiert angebliche Fälle von Stimmenschwund an verschiedenen Wahlstandorten.

Betroffene Städte und Wahlkreise, in denen Unregelmäßigkeiten aufgezeigt wurden, sind unter anderem der Ennepe-Ruhr-Kreis, Höxter, Gütersloh, Warendorf, Wuppertal, Aschaffenburg und Bad Kissingen. Die Co-Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali zeigte sich dabei optimistisch für zukünftige Wahlen und prüft die Möglichkeit einer Klage, da auch Fabio de Masi, Europa-Abgeordneter des BSW, ähnliche Vorwürfe erhebt.

Auslandsdeutsche in der Kritik

Ein zentrales Thema in der Diskussion ist die Wahlbeteiligung der im Ausland lebenden Deutschen, die mit Problemen bei der Briefwahl konfrontiert waren. Sahra Wagenknecht kritisierte, dass viele von ihnen nicht rechtzeitig ihre Stimmen abgeben konnten, was die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses infrage stellt. Miguel Berger, der deutsche Botschafter in London, bestätigte die Schwierigkeiten und äußerte Kritik an den zu kurzen Fristen und den aufwendigen bürokratischen Verfahren.

Gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes dürfen volljährige Deutsche, die mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben, an Wahlen teilnehmen. Auslandsdeutsche mussten einen schriftlichen Antrag stellen, um im Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Die Frist dafür endete am 2. Februar 2025. Schätzungen zufolge leben drei bis vier Millionen Deutsche im Ausland, von denen über 213.000 einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl gestellt hatten. Dennoch berichteten viele von verspäteten Wahlunterlagen, was tausende Wähler betrifft.

Juristische Schritte und Prognosen

Das BSW erwägt juristische Schritte gegen das Wahlergebnis, wobei Juristen darauf hinweisen, dass nur betroffene Wähler klagen können. Für das BSW bleibt die Option, beim Wahlprüfungsausschuss Einspruch einzulegen. Michael Brenner, Mitglied des Bundeswahlausschusses, äußert Skepsis bezüglich der Erfolgsaussichten einer solchen Klage, während Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht, einen Wahlfehler sieht, jedoch eine Wiederholung der Wahl als unwahrscheinlich einstuft.

Ein Einspruch könnte zudem ein langwieriges Verfahren nach sich ziehen, mit einer möglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts frühestens 2026. Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Peter Müller sieht die Erfolgsaussichten für eine Klage des BSW eher gering. Das Thema der Wahlrechtssituation für Auslandsdeutsche bleibt somit weiterhin brisant und könnte langfristige Konsequenzen für die Wahlpraxis in Deutschland haben.

Die Herausforderungen, mit denen die im Ausland lebenden Deutschen konfrontiert sind, wurden bereits Ende 2024 vom Auswärtigen Amt und Bundeswahlleiterin Ruth Brand erkannt. Diese warnte in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz vor den Risiken fehlender Wahlunterlagen. Die Dringlichkeit dieser Problematik zeigte sich auch in der vorgezogenen Neuwahlunterzeichnung durch Scholz auf politischen Druck.