Im Jahr 2025 erwarten Hersteller von Wärmepumpen ein signifikantes Verkaufsplus, nachdem im Vorjahr ein Rückgang verzeichnet wurde. Laut dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sollen die Verkaufszahlen um 33 Prozent auf rund 257.000 Geräte ansteigen. Dies wird durch die positive Wirkung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) untermauert, die im vergangenen Jahr über 151.000 Förderzusagen erbracht hat, darunter mehr als 37.000 allein im Dezember.
Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP, äußerte, dass die BEG-Förderung die Nachfrage nach Wärmepumpen ankurble. Bei weiteren Impulsen, wie etwa Strompreisentlastungen, könnte das Wachstum sogar noch ausgeprägter ausfallen. In den kommenden Jahren wird ein Verkauf von jährlich über 500.000 Geräten angestrebt, mit dem langfristigen Ziel, bis 2030 mehr als fünf Millionen installierte Wärmepumpen in Deutschland zu erreichen.
Das neue Gebäudeenergiegesetz
Das neue Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bezeichnet, trat am 1. Januar 2024 in Kraft und verlangt, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieses Gesetz gilt zunächst nur für Neubauten. Der BWP sieht das Heizungsgesetz als entscheidend für die Förderung erneuerbarer Energien an und warnt vor negativen Konsequenzen, sollten die Regelungen zurückgenommen werden.
Laut dem Tagesschau sind private Hauseigentümer, Vermieter und Gemeinden berechtigt, Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter fossiler Heizungen durch neue Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren. Zudem können verschiedene Boni die maximale Förderung auf bis zu 70 Prozent der Investitionskosten erhöhen.
Änderungen in der Antragsstellung
Eine wichtige Änderung betrifft die Antragstellung für Fördermittel, die seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr beim BAFA, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erfolgen hat. Finanzielle Anreize für den Heizungsaustausch und Maßnahmen zur allgemeinen Energieeffizienz können nun kombiniert werden. Zudem wurden neue Kreditmöglichkeiten in Höhe von bis zu 120.000 Euro für Selbstnutzer mit einem Einkommen von bis zu 90.000 Euro eingeführt.
Alle diese Entwicklungen zielen darauf ab, die Energiewende im Gebäudebereich einzuleiten und eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu etablieren. Informationen dazu sind auf der Webseite des BAFA zugänglich.
Zusammenfassend zeigt die Wärmepumpenbranche eine positive Aussicht für 2025, während gleichzeitig neue gesetzliche Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten geschaffen werden, um das Wachstum im Bereich erneuerbarer Energien voranzutreiben.