Das Veterinäramt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen warnt Geflügelhalter aufgrund der aktuellen Ausbreitung von Influenzaviren, insbesondere des hochpathogenen H5N1-Virus. Diese Warnung kommt zu einer Zeit, in der sich die Vogelgrippe in Bayern erneut ausbreitet. Nachweisungen des Virus wurden nicht nur bei Wildvögeln, sondern auch in Geflügelhaltungen, etwa im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, festgestellt. Geflügelhalter sind aufgefordert, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um eine Ansteckung ihrer Bestände zu verhindern, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Die Empfehlungen des Veterinäramtes umfassen unter anderem die Einhaltung strenger betrieblicher Hygienemaßnahmen, wie die Minimierung des Aufenthalts von Hausgeflügel im Freien und die Vermeidung von Kontakten zu Wildvögeln. Auch sollte der Zugang von Wildvögeln zu Futter und Wasser, insbesondere Oberflächenwasser, das zuvor von Wildvögeln genutzt wurde, eingeschränkt werden. Futter und Einstreu müssen unzugänglich gelagert werden, um ein Übergreifen des Virus zu vermeiden.
Gefährdung der Vogelwelt
Die Vogelgrippe stellt nicht nur eine Bedrohung für domestiziertes Geflügel dar; auch Wildvögel sind weltweit betroffen. Der NABU weist darauf hin, dass die Vogelgrippe in den letzten Jahren insbesondere beim Brutverhalten vieler Wildvogelarten erhebliche Schäden verursacht hat. Zu den besonders betroffenen Arten gehören Küstenvogelarten wie die Brand- und Flussseeschwalbe sowie Lachmöwen und Kormorane. Obwohl die Situation in Deutschland seit Mitte Februar 2024 entspannter erscheint und es weniger Ausbrüche gibt, bleibt die Bedrohung durch H5N1 bestehen. Dies wird auch durch Vorfälle in den USA verdeutlicht, wo das Virus in Milchviehbetrieben festgestellt wurde, und in Europa, wo H5N1 bis in abgelegene Regionen vorgedrungen ist, so NABU.
Im aktuellen Ausbruchsgeschehen in Deutschland sind vor allem Gänse, Enten und Greifvögel betroffen. Die Lücken in der Hygiene in Mastbetrieben werden als möglicher Ursprung für lokale Ausbrüche in Deutschland identifiziert. Berichten zufolge gab es im Januar 2024 in Deutschland 9 Ausbrüche bei Hausgeflügel und 31 Fälle bei Wildvögeln, wobei in vielen Fällen der Subtyp H5N1 nachgewiesen wurde, berichtet das Friedrich-Loeffler-Institut.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen
Besonders für Betriebe mit mehr als 1000 Tieren sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Stallungen, Eingangsbereichen und Transportmitteln. Todesfälle von Wasser- oder Wildvögeln müssen umgehend dem Landratsamt gemeldet werden, um die Ausbreitung des Virus effektiv zu kontrollieren. Die Behörde empfiehlt, tote Vögel unter der Telefonnummer 08041/505-490 zu melden und informiert darüber, dass eine gute Dokumentation und sorgfältige Überwachung aller Hygienevorschriften entscheidend sind.
Für die Geflügelhalter ist es nun essentiell, sich auf die rasant wechselnden Bedingungen durch die Vogelgrippe einzustellen, um die Gesundheit ihrer Bestände zu sichern. Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen und Empfehlungen gibt es auf den Internetseiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.