Das ordnungsgemäße Parken ist nicht nur eine Frage des guten Benehmens, sondern auch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden. Am häufigsten erteilte Strafen hängen von Verkehrsverstößen ab, die vom zu geringen Abstand bis hin zur Missachtung der Vorfahrt reichen. Besonders wichtig ist die korrekte Handhabung der Parkscheibe, denn auch hier können Verstöße kostspielig werden.
Eine gültige Parkscheibe ist in Blau und Weiß gehalten und hat die Maße 11 cm in der Breite und 15 cm in der Höhe. Sie muss so im Auto platziert sein, dass sie gut sichtbar ist, idealerweise auf dem Armaturenbrett. Die Zahlen 1 bis 4 sollten von links nach rechts ausgerichtet sein. Besondere Vorsicht ist bei der Zeitangabe geboten: Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden, um eine Strafe zu vermeiden, wenn z.B. der Fahrer um 13:05 Uhr ankommt, sollte die Parkscheibe auf 13:30 Uhr eingestellt werden. Falsche Einstellungen können Bußgelder zwischen 20 und 40 Euro nach sich ziehen, wie der ADAC unterstreicht. Der Westen berichtet über die häufigsten Verstöße und die entsprechenden Strafen.
Bußgelder für falsches Parken
Unabhängig von der Art der Parkscheibe – ob analog oder elektronisch – müssen diese rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Elektronische Parkscheiben benötigen beispielsweise eine Typengenehmigung und müssen das Verkehrszeichen 314 tragen. Auch hier drohen bei Abweichungen von den Normen, wie falscher Farbe oder Größe, Bußgelder in Höhe von 20 Euro. Die korrekte Platzierung all dieser Informationen ist entscheidend, um höhere Strafen zu vermeiden.
Diversen Verkehrsverstößen, wie dem Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100 Euro, wie es in einem umfassenden Bußgeldkatalog zu finden ist. Zu den häufigsten Verstößen zählt auch das Nichtbeachten von Parkverboten in Feuerwehrzufahrten, welche einer der kostspieligsten Fehler darstellt.
Regeln zum Parken
Generell gilt, dass das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ablauf der Parkzeit verboten ist. Bei bestimmten Überziehungen der Parkzeit kann mit Bußgeldern von 20 bis 40 Euro gerechnet werden, je nach Dauer der Überziehung. Eine Verlängerung der Parkzeit ist nur durch einen neuen Parkvorgang, beispielsweise durch Umfahren des Blocks, möglich.
Besonders auf Supermarktparkplätzen müssen die Regeln zu Parkscheiben und Parkzeiten gut sichtbar angebracht sein. Missachtete Vorschriften können in weiteren Konsequenzen wie Abschleppungen münden. Zudem sollten Autofahrer darauf achten, dass die Parkscheibe auch für Motorräder erforderlich ist, auch wenn keine speziellen Vorschriften zur Anbringung bestehen.ADAC hat die wichtigsten Details in ihren Verkehrsvorschriften zusammengefasst und gibt Hinweise für Autofahrer.
Die Vielzahl an Vorschriften zeigt, wie wichtig es ist, die Parkstandards gewissenhaft zu befolgen, um unnötige Bußgelder zu vermeiden. Bewusstsein über die Parkordnung verbessert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die aller Verkehrsteilnehmer.
Für weiterführende Informationen können interessierte Leser auf den Bußgeldkatalog zugreifen, wo umfassende Informationen zu den jeweiligen Parkverstößen und deren Konsequenzen bereitstehen.