Am 9. Januar 2025 meldete der Deutsche Wetterdienst (DWD) anhaltende Schneefälle und Temperaturen um den Gefrierpunkt in Deutschland. Diese winterlichen Bedingungen führten zu einem Anstieg an Unfällen und langen Staus, insbesondere in Nordrhein-Westfalen (NRW), wo die Straßen durch Spiegelglätte gefährlich wurden. Autofahrer sind daher aufgefordert, ihre Fahrzeuge winterfest zu machen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Das Fahren mit einer zugefrorenen Windschutzscheibe kann ein Bußgeld von bis zu 10 Euro nach sich ziehen. Zudem müssen Autofahrer darauf achten, dass ihr Nummernschild frei von Schnee und Schlamm ist; andernfalls droht ein Bußgeld von 5 Euro. Für das Warmlaufenlassen des Autos im Leerlauf, das wegen Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung kritisch gesehen wird, kann ein Bußgeld von bis zu 80 Euro verhängt werden.

Winterreifenpflicht und Bußgelder

Wichtiger Bestandteil der winterlichen Vorschriften sind die Winterreifen. Ab Oktober 2024 sind die Reifen mit dem Symbol „M+S“ nicht mehr zulässig; stattdessen sollten Winterreifen das Alpine-Symbol tragen. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern bis zu 120 Euro rechnen, je nach Situation. Bei Fahrten mit falschen Reifen droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und zusätzlich Punkte in Flensburg.

Die Bußgelder setzen sich wie folgt zusammen: 60 Euro für falsche Reifen, 80 Euro bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und 100 Euro bei Gefährdung im Straßenverkehr. Zudem erleben Autofahrer, die ohne die notwendigen Winterreifen unterwegs sind, ebenfalls Konsequenzen. Ein Bußgeld von 60 Euro ist ihnen sicher, während Halter des Fahrzeugs zusätzlich 75 Euro zahlen müssen. Es ist ratsam, mindestens 4 mm Profil auf den Winterreifen zu haben und diese alle sechs Jahre auszutauschen.

Verantwortlichkeiten der Autofahrer

Strafen können auch andere Aspekte des Fahrzeugbetriebs betreffen. Nicht freigekratze Scheiben und Außenspiegel kosten bis zu 80 Euro, und das Fahren mit einem schneebedeckten Dach kann ebenfalls teuer werden, mit Bußgeldern zwischen 25 und 80 Euro. Für Verkehrsschilder, die zwar zugeschneit, aber noch erkennbar sind, bleibt die Gültigkeit bestehen.

Autofahrer sind verpflichtet, sich auch dann an die Geschwindigkeitsvorgaben zu halten, wenn Verkehrsschilder nicht gut lesbar sind. Ausnahmen bilden einige Kraftfahrzeuge, beispielsweise Motorräder oder Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, die unter besonderen Bedingungen von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind.

Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, denn ein Unfall unter dem Einfluss von Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen kann zu Kürzungen der Kaskoversicherung führen. Autovermietungen müssen sicherstellen, dass sie Fahrzeuge mit geeigneten Winterreifen bereitstellen, andernfalls drohen auch ihnen Bußgelder. Insgesamt ist es unerlässlich, sich in der kalten Jahreszeit gut vorzubereiten, um sowohl persönliche Sicherheit als auch finanzielle Folgen zu vermeiden.

Für weitere Informationen zu den winterlichen Anforderungen und Bußgeldern besuchen Sie Der Westen, Wetter.com und ADAC.