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Vorschlag zur Änderung des Abschiebeverfahrens: Inhaftierung von Straftätern vor Ausweisung

Neue Regelung zur Ausweisung von Straftätern

Die Diskussion um die Abschiebung ausländischer Straftäter hat in Deutschland eine neue Wendung genommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann fordert, dass diese vor ihrer Ausweisung zumindest einen Teil ihrer Strafe im Land absitzen müssen. Seiner Meinung nach dürfen Straftäter nicht die Möglichkeit haben, ungestraft ausgewiesen zu werden und möglicherweise im Heimatland sogar als Helden gefeiert zu werden.

Es wird befürchtet, dass diese Situation sogar gewaltbereite Personen dazu motivieren könnte, nach Deutschland zu kommen, um hier straffrei Verbrechen zu begehen. Aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sei es wichtig, dass die strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Straftätern hier im Land stattfindet, so Buschmann.

Innenministerin Nancy Faeser hat ebenfalls klargestellt, dass das Ziel sei, Gewalttäter konsequent abzuschieben, sobald sie ihre Haftstrafe in Deutschland abgesessen haben.

Deutschland weigert sich, die Taliban-Regierung anzuerkennen

Nach einer tödlichen Messerattacke in Mannheim hat Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Auch wenn die genaue Vorgehensweise hierbei noch unklar ist und Deutschland die Taliban-Regierung in Kabul nicht anerkennt, führt die Bundesregierung Verhandlungen mit verschiedenen Drittstaaten, um Abschiebungen in diese Länder zu ermöglichen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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