In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe warnt der Hessische Bauernverband Geflügelhalter eindringlich zur Wachsamkeit. Laut dem Bericht der FAZ wurde die hoch ansteckende Variante H5N1 in einer Kanadagans in Frankfurt nachgewiesen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Infektionen bei Wildvögeln. Im Jahr 2023 wurden insgesamt sieben Ausbrüche der Vogelgrippe in Deutschland registriert, wobei zuletzt im Februar 2023 ein Ausbruch in einem Legehennenbetrieb im Schwalm-Eder-Kreis verzeichnet wurde.

Derzeit gibt es keine bestätigten Fälle von betroffenen Geflügelbeständen in Hessen. Dennoch bleiben sowohl private als auch landwirtschaftliche Geflügelhaltungen gefordert, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören unter anderem eine Minimierung des Kontaktes zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, das Tragen von Betriebs- und Stallkleidung sowie die wildvogelsichere Lagerung von Futter und Einstreu.

Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachung

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat einen Anstieg der Fälle aktenkundig gemacht und meldete, dass im Januar 2024 neun Ausbrüche von hochpathogener aviärer Influenza (HPAIV) H5 bei Hausgeflügel festgestellt wurden, darunter vier Legehennenbetriebe und eine Putenmastanlage. Insbesondere bei Wildvögeln wurden über 30 Fälle von HPAIV H5 gemeldet, was auf einen drängenden Handlungsbedarf hinweist. Der Bericht des FLI thematisiert insbesondere die betroffenen Regionen, zu denen Bayern, Brandenburg und Niedersachsen zählen.

Um das Risiko eines Eintrags von HPAIV H5 in Hausgeflügelhaltungen zu minimieren, ist es unerlässlich, dass alle Tierhalter, unabhängig von der Betriebsgröße, effektive Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dazu gehört auch die Überwachung von kranken Tieren und das sofortige Melden von Auffälligkeiten an die Veterinärbehörden. Der Aufruf des hessischen Landwirtschaftsministeriums an die Bürger, tote oder kranke Wildvögel zu melden, schließt sich dieser vorgeblichen Wachsamkeit an.

Neue Konzepte und Herausforderungen

Um die Herausforderungen der Vogelgrippe abzuleiten, wurde ein neues Biosicherheitskonzept für Geflügelbetriebe in Niedersachsen entwickelt. Dieses Konzept, welches bei der DGS vorgestellt wurde, richtet sich in erster Linie an Betriebe mit über 1.000 Geflügel. Es beinhaltet umfassende Empfehlungen in zehn Handlungsbereichen, darunter Umzäunung und Zutrittsregelungen. Eine hohe Priorität hat der Schutz des Geflügels vor HPAIV-Infektionen, da europaweit seit November 2023 etwa 4,4 Millionen Tiere verenden mussten.

Tierhalter müssen die Kenntnisse über Tiergesundheit und tierseuchliche Erkrankungen regelmäßig auffrischen, während rechtliche Vorschriften wie das EU-Tiergesundheitsrecht und die Vogelgrippe-Verordnung die Rahmenbedingungen festlegen. In Zeiten von Seuchen ist das Einhalten dieser Maßnahmen essenziell für die Gesundheit der Tiere und den Erhalt von Beständen. Behörden und Tierärzte stehen in der Pflicht, um geeignete Maßnahmen zur Seuchenprävention zu garantieren.

Angesichts der hohen Risiken durch HPAIV H5 bleibt der Appell an alle Geflügelhalter, die Sicherheitsmaßnahmen stets zu überprüfen und anzupassen, ein wiederkehrendes Thema im Fachdialog.