Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main sorgt für Aufsehen und wirft Fragen zur Missachtung temporärer Tempolimits auf. In einem Fall, der am 20. Januar 2025 entschieden wurde, fuhr ein Autofahrer auf der Autobahn A7 mit 146 km/h, obwohl ein temporäres Tempolimit von 60 km/h wegen einer LKW-Kontrolle angeordnet war. Diese Regelung war klar durch aktivierte Klappschilder angezeigt worden, doch der Fahrer bezeichnete die Beschilderung als „völlig verwirrend“. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück und setzte die Geldbuße von 900 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot in Kraft, da die Verkehrszeichen eindeutig und dokumentiert waren. Für das Gericht stellte die Missachtung der Regelung eine bewusste Entscheidung gegen die Rechtsordnung dar, was die rechtlichen Konsequenzen auch nicht minderte.

Die Entscheidung ist unter den Aktenzeichen 2 Orbs 4/25 rechtskräftig. Das OLG stellte klar, dass unklare Beschilderung keine Entschuldigung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt. In dem Urteil betonte das Gericht, dass in unsicheren Verkehrssituationen wie diesen erhöhte Vorsicht geboten ist. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Missachtung klarer Verkehrsregelungen als vorsätzlich gewertet werden kann, was zu höheren Bußgeldern führen könnte. In diesem speziellen Fall gab es jedoch keine Verdopplung des Bußgeldes wegen eines Verschlechterungsverbots.

Konsequenzen und Regelungen

Die Rechtslage zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland ist klar geregelt. Laut den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (§ 3 StVO) gibt es Höchstgeschwindigkeiten für unterschiedliche Straßenarten. Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und außerorts für PKW sowie Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen 100 km/h mit einer Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h. Das Fahren bei schlechten Sichtverhältnissen ist zusätzlich auf 50 km/h begrenzt.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können Fahrverbote, Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister verhängt werden. Die Strafen sind gestaffelt, wobei bereits bei einer Überschreitung von 26-30 km/h ein Bußgeld von 150 Euro sowie ein Punkt und ein Monat Fahrverbot drohen. Nach der Bestätigung eines Tatvorwurfs erhalten die Betroffenen einen Bußgeldbescheid, gegen den sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können.

Fahrverbot und seine Auswirkungen

Ein Fahrverbot tritt in Kraft, wenn der Führerschein bei der Ordnungsbehörde abgegeben wird. Der Beginn des Fahrverbots kann von den Betroffenen innerhalb von vier Monaten gewählt werden, es sei denn, es wurden in den letzten zwei Jahren bereits ähnliche Maßnahmen ergriffen. In besonderen Fällen, wie etwa bei Existenzgefährdung oder langem zeitlichen Abstand zwischen Vorfall und Urteil, kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Das Fahren trotz eines bestehenden Fahrverbots wird als Straftat gemäß § 21 StVG gewertet und kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG Frankfurt in seinem Urteil die Notwendigkeit der Einhaltung von Tempolimits betont und klarstellt, dass unklare Verkehrsschilder nicht als Entschuldigung für Geschwindigkeitsüberschreitungen herangezogen werden können. Vorausschauendes und defensives Fahren wird in solchen Situationen dringend empfohlen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.