In einem aufsehenerregenden Prozess wurde ein 36-jähriger Mann wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Vorfall ereignete sich am 2. März 2024 in Neu-Isenburg, als der Angeklagte mit einem Jagdmesser auf seine 30-jährige Ex-Partnerin einstach. Das Gericht stellte fest, dass der Mann in einer von Gewalt und Bedrohungen geprägten Beziehung mit dem Opfer lebte, die bereits mehrfach bei der Polizei angezeigt, aber teilweise auch zurückgezogen wurde. Diese dynamischen Verhältnisse machen deutlich, wie komplex und riskant häusliche Gewalt sein kann. op-online.de berichtet, dass der Mann während des Angriffs 28 Mal zustach, darunter 18 Stiche ins Gesicht und drei in den Hals.
Der Schwurgerichts-Vorsitzende konnte eine paranoide Schizophrenie des Täters ausschließen und bestätigte dessen Schuldfähigkeit. Das gerichtliche Urteil bezieht sich zudem auf die Tatsache, dass der Angeklagte bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen Körperverletzung und anderen Delikten vorbestraft war. Der Angriff stellte einen drastischen Höhepunkt der vorherigen Gewalttaten dar, die das Opfer über Jahre erlitten hatte, einschließlich mehrerer gebrochener Nasenbeine durch den Angeklagten.
Kontext zu häuslicher Gewalt
Die Situation des Opfers ist keine Einzelfallgeschichte. Statistiken belegen, dass im Jahr 2019 in Deutschland 141.792 Opfer von Partnerschaftsgewalt polizeilich erfasst wurden, wobei 81% der Opfer Frauen waren. Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltende Präsenz der Problematik in der Gesellschaft. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey betont, dass häusliche Gewalt keine Privatsache ist und viele Menschen gefährdet sind, oft in ihren eigenen vier Wänden. Dabei wird alle 45 Minuten eine Frau Opfer einer gefährlichen Körperverletzung durch Partnerschaftsgewalt, wie aus bmfsfj.de hervorgeht.
Zusätzlich erfasste das „Bundeslagebild Häusliche Gewalt“ eine alarmierende Anzahl innerfamiliärer Gewalttaten. 34,4% der Fälle bezogen sich auf Gewalt innerhalb der Familie. Der Großteil der bekannten Fälle von Partnerschaftsgewalt wandelt sich in gefährliche Körperverletzungen, wobei 59,3% der Delikte dieser Art sind. Eine hohe Dunkelziffer zeigt, dass viele Opfer aus Scham oder Angst nicht zur Polizei gehen und somit nicht in die Statistiken einfließen. Das neue Bundeslagebild plant nun einen Fokus auf die Lebenssituation und die Belastungen durch Gewalt, was die Wichtigkeit von Unterstützung für Betroffene unterstreicht. Das Thema Gewalt in Partnerschaften wird in der Gesellschaft zunehmend anerkannt und diskutiert, um derartige Geschehnisse künftig besser zu verhindern.
Die Folgen für das Opfer
Die Folgen für das Opfer sind gravierend. Sie verlor ihre Arbeitsstelle und zwei Wohnungen aufgrund der erlittenen Gewalttaten. Seit dem Vorfall kann sie nicht mehr arbeiten. Während des Angriffs wurde sie schwer verletzt und musste in der Uni-Klinik Frankfurt operiert werden. Aufgrund der Schwere der Verletzungen wird das linke Auge des Opfers blind bleiben und sie leidet unter einer Lähmung der Gesichtshälfte. Diese Schicksale betonen die Notwendigkeit, das Hilfesystem für Opfer häuslicher Gewalt zu verbessern. In Reaktion auf die hohen Opferzahlen hat der Staat Initiativen zur Unterstützung von Opfern ins Leben gerufen, einschließlich eines bundesweiten Hilfetelefons und Investitionsprogrammen zur Unterstützung von Frauenhäusern.
Das Urteil gegen den 36-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig, jedoch spiegelt es die Realität wider, mit der viele Frauen in Deutschland konfrontiert sind. frauenhauskoordinierung.de berichtet von der dringenden Notwendigkeit, Betroffenen planerisch und strukturell beizustehen, um Sicherheit in ihren Lebensumständen zu gewährleisten.