Deutschland

Verstoß gegen EU-Richtlinie: 12 Mitgliedsstaaten im Visier der Kommission

Deutschland und elf weitere EU-Mitgliedstaaten haben es versäumt, die EU-Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen am Arbeitsplatz fristgerecht umzusetzen. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie endete am 5. April 2024. Als Konsequenz hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Mitgliedstaaten eingeleitet und Aufforderungsschreiben verschickt.

Die betroffenen EU-Staaten, darunter Deutschland, haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu reagieren und die Richtlinien vollständig umzusetzen, andernfalls drohen mit Gründen versehene Stellungnahmen seitens der Kommission. Die Richtlinie, die im März 2022 angenommen wurde, erweitert den Anwendungsbereich auf reproduktionstoxische Stoffe und legt Arbeitsplatzgrenzwerte fest. Jährlich sterben etwa 80.000 Menschen in der EU aufgrund der Exposition gegenüber solchen Stoffen am Arbeitsplatz.

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 5. April 2024 Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, jedoch haben Deutschland und die genannten elf weiteren Länder dies bislang versäumt. Die Europäische Kommission führt regelmäßig rechtliche Schritte durch, um sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gemäß dem EU-Recht nachkommen.

Ein Vertragsverletzungsverfahren besteht aus drei Stufen und kann eingeleitet werden, wenn ein Mitgliedstaat gegen das EU-Recht verstößt. Die EU-Kommission sendet ein Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Sollte der Mitgliedstaat weiterhin den Verstoß nicht beheben, kann die Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem EuGH einleiten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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