DeutschlandGesundheit

Verstoß gegen Arbeitnehmerrechte: EU eröffnet Verfahren gegen Deutschland und 11 weitere Mitgliedstaaten

Deutschland und elf weitere EU-Mitgliedstaaten haben die EU-Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen am Arbeitsplatz nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt. Die Frist für die Umsetzung endete am 5. April 2024. Aufgrund dieses Versäumnisses hat die EU-Kommission gegen diese Mitgliedstaaten, darunter neben Deutschland auch Tschechien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Österreich und die Slowakei, Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und entsprechende Aufforderungsschreiben verschickt.

Laut der Richtlinie (EU) 2022/431, die im März 2022 verabschiedet wurde, wurden die Arbeitsplatzgrenzwerte für Acrylnitril, Nickelverbindungen und Benzol festgelegt. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU, die täglich mit diesen gefährlichen Stoffen in Berührung kommen. Jährlich sterben in der EU etwa 80.000 Menschen aufgrund ihrer Exposition am Arbeitsplatz gegenüber solchen Substanzen. Die Implementierung der Richtlinie ist daher von entscheidender Bedeutung für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in Europa und unterstützt den Kampf gegen Krebs auf dem Kontinent.

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die korrekte und vollständige Einhaltung des EU-Rechts sicherzustellen. Bei Verstößen gegen EU-Richtlinien können Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden, die in mehreren Stufen ablaufen. Wenn ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einleiten. Diese rechtlichen Schritte sollen sicherstellen, dass die Rechte und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.

Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Mitgliedstaaten auf die Aufforderungsschreiben der Kommission reagieren und ob sie die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinie ergreifen. Die Umsetzung dieser Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um das Wohlergehen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa zu gewährleisten und einen effektiven Schutz vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz zu bieten.