Der Messerangriff in Aschaffenburg, der am 22. Januar 2023 zwei Menschen das Leben kostete und drei weitere verletzte, wirft Fragen zur Verantwortlichkeit in der deutschen Behördenstruktur auf. Der 28-jährige Afghane Enamullah O., der zahlreiche Vorstrafen aufweist und als psychisch krank gilt, attackierte in einem Park gezielt eine Kindergartengruppe. Unter den Opfern war ein zweijähriger Junge, der starb, sowie ein 41-jähriger Mann, der ihm zu Hilfe kommen wollte. Neben den beiden Toten zählte die Polizei auch die verletzten Kinder und eine Erzieherin, die sich bei der Flucht schwer verletzte.

Wie die Passauer Neue Presse berichtet, war die Abschiebung des Tatverdächtigen in Bulgarien eine zentrale Angelegenheit, die jedoch scheiterte. Die bayerischen Behörden sahen zunächst die Verantwortung beim Bund, obwohl auch sie selbst für Verzögerungen im Asylverfahren von O. verantwortlich waren. Der Mann war am 6. Dezember 2022 im Ankerzentrum Unterfranken angekommen, stellte jedoch seinen Asylantrag erst am 9. März 2023 – deutlich später, als es die gesetzlichen Vorgaben erlauben.

Verzögerungen und deren Folgen

In der Zeit zwischen seiner Ankunft und dem Antrag geschah wenig: Laut Passauer Neue Presse wurde der Asylantrag des Mannes erst nach zwei Monaten bearbeitet. Ab dem 3. Februar 2023 begann die Frist für die Überstellung O.s nach Bulgarien, die erst am 4. Juli 2023 abgelehnt wurde. Die bayerische Ausländerbehörde wurde erst am 26. Juli 2023 über diese ablehnende Entscheidung informiert. Diese Zeitverzögerung war entscheidend, da die Abschiebefrist am 3. August 2023 ablief, und O. somit nicht mehr abgeschoben werden konnte.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte Unverständnis und wies die Verantwortung klar dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass O. bereits zuvor in Deutschland lebte und dort wiederholt gewalttätig auftrat. So wurden ihm Angriffe, auch gegen Frauen, nachgewiesen.

Psyche und Integration

Die Komplexität der Situation wird auch durch die psychischen Erkrankungen O.s verdeutlicht. Nach Informationen von DGPPN sind viele Geflüchtete in Deutschland psychisch stark belastet. O. war nicht nur mehrfach wegen Gewalttaten in psychiatrische Behandlung eingewiesen worden, sondern hatte auch eine gerichtlich bestellte Betreuerin aufgrund seiner psychischen Probleme. Diese Umstände werfen ein Licht auf die Herausforderungen, die das deutsche Asylsystem bietet.

Die Schwierigkeiten, die viele Migranten bei der Integration und dem Zugang zu gesundheitlichen Hilfsangeboten haben, sind beeindruckend. Insbesondere Zuzügler, die unter traumatischen Erlebnissen während ihrer Flucht leiden, benötigen spezialisierte psychiatrische und psychotherapeutische Angebote, auf die sie oft nur eingeschränkt zugreifen können. Hier zeigt sich ein dringlicher Bedarf an strukturellen Verbesserungen im Gesundheitswesen, einschließlich der Schulung von Fachkräften in kultursensibler Diagnostik und Behandlung.

Der Fall von Enamullah O. ist nicht nur ein tragisches Beispiel für Versäumnisse im Asylwesen, sondern auch ein Weckruf für die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen, um die psychische Gesundheit von Migranten zu fördern und zu garantieren, dass solche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können.