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Versammlungsfreiheit in Deutschland: Kontroverses Protestcamp an der Goethe-Universität

Das Protestcamp auf dem Campus der Goethe-Universität in Frankfurt ist ein deutliches Beispiel für die Freiheiten, die das Versammlungsrecht in Deutschland gewährt. Eine propalästinensische Gruppierung hat dort ihre Zelte aufgeschlagen, obwohl sowohl die Stadt Frankfurt als auch die Universität gegen das Camp vorgegangen sind. Trotz strikter Auflagen war es den Demonstranten möglich, das Zeltlager aufzubauen, da das Recht auf Versammlungsfreiheit weit ausgelegt werden kann.

Mit jedem Konflikt stellen sich die deutschen Sicherheitsbehörden die Frage, welche Auswirkungen dieser auf die Großstädte haben wird. Besonders seit dem 7. Oktober ist der Blick auf den Nahostkonflikt gerichtet. Bisher blieben die propalästinensischen Proteste friedlich, doch es ist offensichtlich, dass die Aktivisten bewusst an der Grenze zwischen legitimer Kritik und antisemitischer Haltung agieren.

Die Diskussion über das Camp an der Goethe-Universität ist keine gewöhnliche Protestaktion. Deutschland wird von diesen Gruppierungen miteinbezogen und als „Kriegstreiber“ bezeichnet – ein Feindbild, das einige Menschen gerne pflegen. Das konsequente Vorgehen der Universität, der Stadt Frankfurt und der Polizei ist wichtig, dennoch wäre ein Umdenken in der Justiz in Bezug auf fragwürdige Parolen wie „From the river to the sea“ wünschenswert.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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