Die EU hat beschlossen, die Sonderregeln für ukrainische Kriegsflüchtlinge in der Europäischen Union bis 2026 zu verlängern. Dies bedeutet, dass die Ukrainer, die vor den anhaltenden Angriffen Russlands auf ihr Land geflohen sind, vorerst in der EU bleiben können, ohne ein reguläres Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Deutschland nimmt dabei die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine auf, gefolgt von Polen und Tschechien.
Insgesamt sind in den 27 EU-Staaten etwa 4,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine registriert. Obwohl Deutschland die meisten von ihnen aufnimmt, ist das Verhältnis zur Bevölkerungszahl in Ländern wie Tschechien, Litauen und Polen deutlich höher. Die EU-Kommission argumentiert, dass aufgrund der fortgesetzten Angriffe Russlands eine sichere und dauerhafte Rückkehr der Ukrainer in ihr Heimatland derzeit nicht möglich ist.
Die Verlängerung dieser Sonderregeln ermöglicht es den Betroffenen weiterhin, in der EU Sozialleistungen, Unterkunft und Arbeit zu erhalten, ohne lange bürokratische Verfahren durchlaufen zu müssen. Die Entwicklung in der Ukraine wird weiterhin aufmerksam beobachtet, um gegebenenfalls die Lage neu zu bewerten und angemessen zu handeln.