Vorfall | Nötigung |
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Uhrzeit | 09:00 |
Ort | Gießen |
Ursache | Protestmaßnahmen |
Am Dienstag, 29. Oktober, beginnt im Gießener Amtsgericht ein mit Spannung erwarteter Prozess gegen fünf Mitglieder der „Letzten Generation“, die sich wegen gemeinschaftlicher Nötigung verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, am 12. Juni 2022 zwei Fahrstreifen am Gießener Ring blockiert zu haben, indem sie sich auf die Straße setzten und teilweise ihre Hände mit Sekundenkleber am Asphalt festkleberten. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, gemäß Paragraf 240 des Strafgesetzbuches.
Neun Polizisten wurden als Zeugen geladen, die aussagen sollen, dass sie auf ihrem Weg zur Arbeit behindert wurden. Die Angeklagten bestreiten, gewaltsam gehandelt zu haben, und möchten das Gericht von der Legitimität ihres Protests überzeugen. Die Verhandlung startet um 9 Uhr im Saal 200 A unter Vorsitz von Strafrichterin Robe, gefolgt von weiteren Plädoyers und der Urteilsverkündung am Donnerstag, 31. Oktober. Die Diskussion um die Aktionen der „Letzten Generation“ sorgt weiterhin für hitzige Debatten in der Öffentlichkeit, während einige Urteile in vorherigen Verfahren noch nicht rechtskräftig sind und weitere Instanzen anstreben. Mehr Details zu den Hintergründen liefert www.op-marburg.de.