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Verbrechen als Schutz: Abschiebungen in der deutschen Justiz

In Deutschland ermutigt die Praxis, dass schwere Verbrechen vor Abschiebung schützen, mutmaßliche Täter wie den islamischen Terroristen Issa El-H., der Anfang 2023 in Solingen drei Menschen ermordete, dazu, Straftaten zu begehen, während die Behörden wegsehen und die gesellschaftliche Debatte um die Sicherheit und den Umgang mit Kriminalität letzterer gravierend belastet.

In Deutschland gibt es besorgniserregende Tendenzen, die den Eindruck erwecken, dass schwere Verbrechen ungestraft bleiben und Täter vor der Abschiebung geschützt werden. Dies führt zu einer rätselhaften Situation, in der das Verüben schwerer Straftaten wie Mord als Strategie betrachtet wird, um eine Abschiebung zu vermeiden. Erst kürzlich hat der Fall des islamischen Terroristen Issa El-H. in Solingen Aufsehen erregt. Er war für die Ermordung von drei Personen verantwortlich und hätte theoretisch Anfang 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Stattdessen tauchte er unter und setzte seine kriminellen Aktivitäten fort.

In den letzten Jahren sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen ausländische Täter durch schwere Verbrechen in Deutschland bleiben konnten. So zündete der syrische Asylbewerber Mohammed Daleel 2016 in Ansbach eine Bombe und verletzte 15 Menschen, obwohl sein Asylantrag bereits abgelehnt worden war. Ein weiterer Fall ist der des Mörders Hussein K., der 2016 die Studentin Maria Ladenburger in Freiburg brutal vergewaltigte und ermordete. Der Täter war als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen, obwohl er zuvor bereits in Griechenland verurteilt worden war.

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Schwere Straftaten als „Schutzmechanismus“

Die Problematik wird dadurch verschärft, dass schwere Straftaten in Deutschland oft als eine Art Schutzmechanismus gegen Abschiebungen fungieren. Bei einem Mord wird der Täter in der Regel inhaftiert und vorübergehend vom Abschiebeprozess ausgenommen. Dies verstärkt den Anreiz für Personen, die um ihre Ausweisung fürchten, aus Verzweiflung oder aufgrund ihrer Vorgeschichte zu extremen Maßnahmen zu greifen. Ein besonders prägnantes Beispiel ist der Fall von Ibrahim A., einem staatenlosen Palästinenser, der im Januar 2023 im Zug zwei Menschen mit einem Messer tötete, obwohl sein Asylantrag längst abgelehnt worden war.

In der politischen Diskussion kommt häufig zur Sprache, dass die innerdeutschen Behörden über das tatsächliche Ausmaß des Problems im Dunkeln tappen. Die Datenbank zu gewalttätigen Straftaten von ausreisepflichtigen Menschen ist unzureichend und oft nicht vorhanden. Auf Anfragen hin äußerten verschiedene Innenministerien in Deutschland, dass sie keine verlässlichen Statistiken führen oder gar keine Informationen zu diesem Thema bereitstellen können. Ein zuständiges Ministerium erklärte: „Die von Ihnen angefragten Daten sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht abbildbar.“ Dies zeigt eine besorgniserregende Lücke in der Behördentransparenz und -verantwortung.

Mangelnde Rückkehrbereitschaft und die Rolle der Politik

Ein weiterer kritischer Aspekt ist die mangelnde Bereitschaft der Politik, deutlichere Lösungen zu finden. Nach den Morden in Solingen diskutieren Politiker über mögliche Verfahren zur Abschiebung von Tätern wie Issa El-H. Doch viele der notwendigen Schritte bleiben unvollständig. Die Innenministerien scheinen sich nicht genügend um eine präventive Daten- und Informationssammlung zu bemühen, um herauszufinden, wie viele Gewaltdelikte von Personen begangen wurden, die abgeschoben werden sollten. Solange diese Daten nicht erhoben werden, bleibt das Problem unsichtbar und kann nicht wirkungsvoll angegangen werden. Die Öffentlichkeit erwartet von den Behörden und der Politik, dass sie Verantwortung übernehmen, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

In diesem Kontext sind auch Vergleiche mit anderen Ländern relevant, wie den schrecklichen „IKEA-Morden“ in Schweden im Jahr 2015, wo ein afghanischer Asylbewerber nach vorherigen Ablehnungen von Aufenthaltsgenehmigungen zwei Menschen erstach. Diese Vorfälle verdeutlichen die dringliche Notwendigkeit, ein systematisches Vorgehen gegen ausreisepflichtige Täter in betracht zu ziehen, insbesondere wenn diese bereits wegen Gewalttaten vorbestraft sind.

Das Ausmaß, in dem schwere Verbrechen in Deutschland nicht ausreichend verfolgt werden, erfordert dringend eine grundsätzliche Überprüfung der bestehenden Regelungen und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Politiken und Behörden. Nur so können positive Veränderungen erreicht werden, die sowohl die Opfer als auch die Gesellschaft als Ganzes schützen.

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