Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 19. März 2025 sein Urteil über die Haftstrafe von Lina E. verkünden. Dies wurde nach der Revisionsverhandlung in Karlsruhe bekannt gegeben. Lina E. war 2023 vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Grund für die Verurteilung liegt in ihrer Mitgliedschaft und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie an gefährlicher Körperverletzung (Az.: 3 StR 173/24). Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung von Lina E. haben Revision gegen das Urteil eingelegt.
Der Fall um Lina E. ist in den letzten Monaten zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Zwischen 2018 und 2020 war sie, zusammen mit drei weiteren verurteilten mutmaßlichen Linksextremisten, an mehreren gewaltsamen Übergriffen auf Rechtsextreme in Wurzen, Leipzig und Eisenach beteiligt oder hatte diese unterstützt. Bei den Überfällen wurden mehrere Menschen teils schwer verletzt. Das OLG Dresden warf der Gruppe vor, als kriminelle Vereinigung gehandelt zu haben und stellte fest, dass Lina E. „eine herausgehobene Stellung“ innerhalb dieser Gruppe inne hatte.
Revisionsverhandlungen und öffentliche Reaktion
Lina E. wird von vielen Unterstützern als Märtyrerin betrachtet, die vom Staat wie eine Terrorverdächtige behandelt wird. Ihr Status in der linksautonomen Szene hat zugenommen, und der Slogan „Free Lina“ ist in Leipzig und darüber hinaus auf zahlreichen Hauswänden, Plakaten und Pullovern zu sehen. Dies verdeutlicht, dass ihre Inhaftierung weitreichende gesellschaftliche Diskussionen über den Umgang mit linksextremistischem Gewaltpotenzial hervorrufen kann.
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Alexandra Geilhorn, sprach während der Verhandlung von „massiver Gewalt“ und einem „außergewöhnlichen Maß an krimineller Energie“. Sie betonte, dass der Rechtsstaat keine Gewalt auf Grundlage einer vermeintlich besseren Ideologie dulde. Die Bundesanwaltschaft fordert für Lina E. eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren. Ob das ursprüngliche Urteil des OLG Dresden falsch oder die Angeklagte freizusprechen ist, bleibt vorerst unklar.
Hintergrund zu linksextremistischen Aktivitäten
Laut dem Verfassungsschutzbericht gab es 2023 insgesamt 4.248 linksextremistische Straftaten, was einen Anstieg von 10,4% im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Gewalttaten haben sich auf 727 Delikte erhöht, was einem Anstieg von 20,8% entspricht. Besonders auffällig sind die 1.650 Straftaten gegen Rechtsextreme, die um 4,7% zugenommen haben.
Das linksextremistische Personenpotenzial in Deutschland umfasst 37.000 Personen, von denen 11.200 als gewaltorientiert gelten. Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltende Herausforderung, die von linksextremistischen Gruppierungen ausgeht, und den komplizierten Umgang des Staates mit solchen Bewegungen. Die Diskussion um Lina E. und die rechtlichen Auseinandersetzungen sind Teil eines größeren gesellschaftlichen und politischen Kontextes, in dem linksextreme Gewalt nicht nur ein Thema für die Justiz, sondern auch für die öffentliche Debatte darstellt.
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