Ein Bremer Hartz-IV-Bezieher hat mit seiner Klage gegen das Jobcenter verloren, nachdem er höhere Unterkunftskosten für seine 3,5-Zimmer-Wohnung in der Neustadt gefordert hatte. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass die vom Jobcenter bewilligten Kosten für den Zeitraum von Oktober 2017 bis September 2018 zu hoch angesetzt waren. Das Gericht kritisierte das in Bremen angewandte Konzept zur Ermittlung der gemäßigten Unterkunftskosten und stellte fest, dass die Zuschläge für bestimmte Stadtteile nicht ausreichend seien, um die tatsächlichen Wohnkosten zu decken. Damit bleibt der Leistungsanspruch strikt an die notwendigen Kosten für ein menschenwürdiges Dasein gebunden, und zusätzliche politische Überlegungen wurden als irrelevant erachtet.
Der Kläger, ein alleinstehender Mann, sah sich mit Kürzungen seiner Mietbewilligung konfrontiert, die ab Oktober 2017 bei 523,25 Euro lag und später auf 542 Euro erhöht wurde. Doch das Gericht entschied, dass die Methodik der Kostenermittlung in Bremen nicht schlüssig ist und führte zu Werten, die im Allgemeinen über den angemessenen Unterkunftskosten liegen. Die Entscheidung wurde am 30. August 2022 gefällt, die detaillierten Gründe jedoch wurden erst vor Kurzem den betroffenen Parteien zugestellt. Ein weiteres Rechtsmittel gegen das Urteil wurde nicht zugelassen laut Informationen von www.gegen-hartz.de.