Am Flughafen Dortmund wurde ein 36-jähriger Mann aus der Türkei mit 25 Paketen einer zähflüssigen Paste aufgegriffen, die er als pflanzliches Mittel zur Potenzsteigerung deklarierte. Bei einer genauen Überprüfung durch die Zöllner stellte sich jedoch heraus, dass die Paste Sildenafil enthielt, eine verschreibungspflichtige Substanz in Deutschland. Zudem fehlte auf den Verpackungen die erforderliche Kennzeichnung als Arzneimittel, was die Einfuhr gegen geltende Arzneimittelvorschriften verstieß. Die Zollbehörden leiteten daraufhin ein Strafverfahren aufgrund des Verdachts auf illegalen Import ein und beschlagnahmten die Paste.
Der Flughafen Dortmund ist bekannt als häufiges Ziel für die Einfuhr solcher verbotenen Substanzen. Die Zollbeamten führen regelmäßige Kontrollen durch, um den illegalen Handel zu unterbinden und die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Maßnahme steht im Kontext einer breiteren Ermittlung, bei der über 13 Tonnen illegale potenzsteigernde Lebensmittel in Deutschland sichergestellt wurden, die mit gefährlichen Inhaltsstoffen vermischt sind, wie dem Zoll zu entnehmen ist.
Gesundheitsrisiken durch unregulierte Produkte
Die Produkte, die überwiegend in Form von honigähnlichen Substanzen, Kräuterpasten und Schokolade angeboten werden, enthalten oft nicht deklarierte Arzneimittelwirkstoffe wie Sildenafil und Tadalafil, die zur Behandlung von erektiler Dysfunktion eingesetzt werden. Bei laboranalytischen Untersuchungen dieser Waren wurden erhebliche Gesundheitsrisiken festgestellt, da die unkontrollierte Einnahme dieser Wirkstoffe zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Der Zoll rät Verbrauchern dringend davon ab, solche Produkte zu kaufen, da der Erwerb und Vertrieb strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Zudem sei die Kennzeichnung auf den Verpackungen oft nicht ausreichend oder fehlend, was die potenziellen Gefahren noch erhöht.
Nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Deutschland gelten strenge Vorschriften für die Einfuhr und Ausfuhr von Arzneimitteln und Wirkstoffen. Definiert werden Arzneimittel als Stoffe oder Zubereitungen, die am menschlichen oder tierischen Körper zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten angewendet werden sollen. Sogenannte Präsentationsarzneimittel werden aufgrund ihrer Darbietung und Funktionsarzneimittel aufgrund ihrer objektiven Eigenschaften als Arzneimittel eingestuft. Die geltenden Vorschriften verlangen eine Überprüfung auf erforderliche Einfuhrerlaubnisse und die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften.
Es ist somit klar, dass die Zollbehörden nicht nur die Einfuhr von illegalen Substanzen bekämpfen, sondern auch darauf achten, dass die Bevölkerung vor dem Konsum potenziell gefährlicher Produkte schützen. In Anbetracht der laufenden Ermittlungen wird sich zeigen, wie die Zusammentragung sich auf die rechtlichen Maßnahmen gegen solche Verstöße auswirken wird.