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Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein stufenweiser Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Diese Ankündigung machte Annika Boser vom Kreisjugendamt während einer Informationsveranstaltung, bei der es um die Bedarfsplanung für Ganztagsbetreuung in Unterallgäu ging. Ziel der Bedarfsplanung ist es, die Gemeinden und Schulen angemessen auf den neuen Rechtsanspruch vorzubereiten.
Die Bedarfsermittlung erfolgt in drei definierten Schritten: Zunächst wird eine Bestandsaufnahme der bestehenden Betreuungsangebote durchgeführt. Anschließend folgt eine Prognose des zukünftigen Bedarfs und schließlich eine Analyse der Lücke zwischen Angebot und Bedarf, um mögliche Lösungen zu finden. Norbert Führer, Bürgermeister von Wiedergeltingen, berichtete von praktischen Erfahrungen mit einer individuellen Bedarfsplanung, die in seiner Gemeinde zu einem Anbau führte, um den steigenden Raumbedarf zu decken. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer vorausschauenden Planung zur Reaktion auf den zunehmenden Bedarf an Ganztagsbetreuung.
Regelungen und Finanzierung des Ganztagsförderungsgesetzes
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab August 2026 für alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten wird, ist Bestandteil des Ganztagsförderungsgesetzes, dessen Kompromissvorschlag am 10. September 2021 vom Bundesrat beschlossen wurde. Der Anspruch wird schrittweise bis August 2029 auf die Klassenstufen eins bis vier ausgeweitet und beinhaltet einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen.
Die Betreuungsangebote können in Horten sowie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen bereitgestellt werden und gelten auch während der Ferien, wobei maximal vier Wochen Schließzeit von den Ländern geregelt werden können. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung wird der Bund bis zu 3,5 Milliarden Euro investieren, zusätzlich zu 750 Millionen Euro, die bereits seit Ende 2020 bereitgestellt wurden. Ab 2026 werden diese Mittel jährlich ansteigen, bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Die Zielsetzung des Gesetzes fokussiert sich darauf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu fördern. Hochwertige Betreuungsangebote sollen die soziale, emotionale und körperliche Entwicklung von Kindern unterstützen. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) belegt, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung um zwei bis sechs Prozentpunkte steigen kann. Der umfangreiche Ausbau soll zudem zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen beitragen, da der Bedarf an Ganztagsangeboten in vielen Gebieten noch nicht gedeckt ist.
Für weitere Informationen zur Unterstützung der Gemeinden bei der Ganztagsbetreuung besuchen Sie Merkur und zur Gesetzeslage auf bmfsfj.de.
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