Professor Dr. Rainer Arnold ist am 9. Januar 2025 im Alter von 81 Jahren verstorben. Der renommierte Jurist wurde 1943 in Marienbad, Tschechien, geboren und hinterlässt ein bedeutendes Erbe in der Rechtswissenschaft. Nach seiner Promotion im Jahr 1968 an der Universität Würzburg, bei der er sich mit dem Rangverhältnis zwischen dem Recht der Europäischen Gemeinschaften und dem innerdeutschen Recht beschäftigte, habilitierte er sich 1973 mit einer Schrift über die Parlamentssouveränität im britischen Verfassungsrecht. Seine akademische Laufbahn führte ihn ab 1973 an die Universität Konstanz, wo er als Professor für Europarecht und Völkerrecht unterrichtete.
Ab 1978 nahm Dr. Arnold den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung, Recht der Europäischen Gemeinschaften, Wirtschaftsverwaltungsrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Regensburg ein. Dieser Lehrstuhl wurde 1999 zum Jean-Monnet-Lehrstuhl umbenannt, was seine Verdienste um die europäische Integration unterstrich. Besondere Anerkennung erhielt er durch seine Rolle als Dekan der juristischen Fakultät der Universität Regensburg von 1981 bis 1983.
Wissenschaftliche Beiträge und Engagement
Professor Arnold war ein leidenschaftlicher Forscher mit Schwerpunkten in der europäischen Integration und der Verfassungsrechtsvergleichung. Über zwei Jahrzehnte organisierte er jährliche Kongresse zum vergleichenden und europäischen Verfassungsrecht an der Universität Regensburg. Diese Veranstaltungen trugen dazu bei, Verfassungsrichter und Rechtswissenschaftler aus verschiedenen europäischen Ländern zu vernetzen.
Sein Engagement als Wissenschaftler bemerkte man auch international. Er gründete im Jahr 2002 die Schule des deutschen Rechts an der Lomonossow-Universität in Moskau und leitete diese bis 2012. Für seine Verdienste um die Entwicklung des Verfassungsrechts in Europa wurde er mit vier Ehrendoktorwürden ausgezeichnet.
Akademische Ehrungen und Gastprofessuren
Dr. Arnold erhielt Ehrendoktorwürden unter anderem von der Kiewer Rechtsuniversität und der „1 Decembrie 1918“ Universität Alba Iulia sowie von weiteren Institutionen in Moldawien. Zudem war er ein gefragter Gastprofessor an mehreren universitären Einrichtungen in Paris, Straßburg, und weiteren Städten in Europa und in Südamerika. Seit 2000 war er ständiger Gastprofessor an der Karlsuniversität in Prag und hatte einen Jean-Monnet-Lehrstuhl inne, der sich mit den rechtlichen Beziehungen der EU zu Mittel-, Ost- und Südosteuropa befasste.
Die Universität Regensburg gedenkt Professor Dr. Rainer Arnold als einem engagierten Wissenschaftler, dessen Einfluss weit über die Grenzen Deutschlands hinaus reichte.
Im Kontext der rechtlichen Ausbildung ist es erwähnenswert, dass in Deutschland alle Bachelor- und Masterstudiengänge im Bereich Rechtsvergleichung eine klare Struktur aufweisen, wie sie beispielsweise im Masterprogramm an der Universität des Saarlandes beschrieben ist. Für den Mastergrad sind mindestens 60 Credit Points erforderlich, wobei 45 CP in Leistungskontrollen und 15 CP für die Masterarbeit vorgesehen sind. Hierzu zählt ein Pflichtmodul Rechtsvergleichung sowie Wahlpflichtmodule im Zivilrecht, die unter den Studierenden besonders gefragt sind, um ihre Kenntnisse weiter zu vertiefen, insbesondere in den Kontexten von europäischem und internationalem Recht.
Alle diese Elemente zeigen, wie Professor Arnolds Arbeit weiterhin einen wesentlichen Einfluss auf die rechtliche Bildung und die Entwicklung des Verfassungsrechts in Europa hat. Seine vermittelten Kenntnisse und sein Engagement werden unvergessen bleiben.
Für weitere Informationen über Professor Dr. Rainer Arnold können Sie die Berichte auf der Universität Regensburg, der Wikipedia sowie dem Masterprogramm der Universität des Saarlandes nachlesen.