Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Union zur Begrenzung der Migration abgelehnt. Dieser Entwurf beinhaltete unter anderem die Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus und wollte die Befugnisse der Bundespolizei erweitern, um selbst Abschiebungen durchzuführen. Mit diesem Gesetzentwurf strebte die Union an, das Ziel der „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern ins Aufenthaltsgesetz wieder aufzunehmen. Die Diskussion über den Entwurf hatte bereits im Herbst im Innenausschuss stattgefunden, doch schließlich fand das Gesetz keine Mehrheit im Bundestag. Von März 2016 bis Juli 2018 war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt, und seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutz einreisen. Allerdings war im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorgesehen, den Familiennachzug für diese Gruppe unbegrenzt zu ermöglichen, was jedoch nicht umgesetzt wurde.
Der abgelehnte Gesetzentwurf führte zu kontroversen Debatten im Bundestag. Der Unionsfraktionsvorsitzende Friedrich Merz insistierte auf einer Abstimmung über das Gesetz, obwohl FDP-Fraktionschef Christian Dürr vorgeschlagen hatte, die Abstimmung auf Februar zu verschieben. Merz verteidigte die Notwendigkeit des Gesetzes, insbesondere in Anbetracht der jüngsten Anschläge in Magdeburg und Aschaffenburg. Trotz seiner Betonung, dass die Union nicht mit der AfD kooperiere, kritisierte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich die Zustimmung zur Union und warnte vor möglichen Folgen, falls die AfD Einfluss auf gesetzliche Änderungen gewinnen sollte.
Kritik an der Union und die Rolle der AfD
Die Abstimmung zeigte ein klares Bild der politischen Landschaft. Während die Union sich Unterstützung von der AfD und fraktionslosen Abgeordneten sicherte, äußerten Politiker von SPD, Grünen und Linken scharfe Kritik an dieser Allianz. Mützenich beschrieb Merz als denjenigen, der die „Brandmauer“ zur AfD untergrabe, was zu einer weiteren Spaltung der politischen Kultur führen könnte. Bernd Baumann von der AfD warf der Union vor, die Forderungen seiner Partei nur zu kopieren, und die AfD bekräftigte ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf.
Migration in Deutschland im Jahr 2023
Der Kontext dieser Diskussion wird durch die aktuellen Migrationstrends in Deutschland ergänzt. Im Jahr 2023 sind insgesamt 1.932.509 Menschen nach Deutschland zugewandert, während 1.269.545 Menschen das Land verlassen haben. Dies führt zu einer Nettomigration von +662.964 Menschen, was jedoch einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die Nettomigration hat sich im Vergleich zu 2022 mehr als halbiert. Einbegriffen in diese Zuwanderung waren 1.741.153 ausländische Staatsangehörige, wobei die Zuzüge von ausländischen Staatsangehörigen um 29,8 Prozent fielen.
Die Zuwanderung aus verschiedenen Regionen zeigt deutliche Unterschiede. Der Zuwachs aus europäischen Ländern betrug 63,4 Prozent der Zuzüge, und der Anteil der Zuzüge aus der EU stieg. Überraschend war der Anstieg der Zuzüge aus der Türkei um 55,9 Prozent. Gleichzeitig gab es einen signifikanten Rückgang der Migration aus der Ukraine im Vergleich zum Vorjahr. Laut dem Migrationsbericht 2023 stellt die Ukraine mit 276.047 Zuzügen das wichtigste Herkunftsland dar, gefolgt von Rumänien mit 189.321 Zuzügen.
In diesem Spannungsfeld wird die politische Auseinandersetzung über Migration weiterhin von großer öffentlicher Bedeutung sein. Die Union hat die Möglichkeit, ihre Vorschläge nach der kommenden Bundestagswahl erneut auf die Tagesordnung zu setzen, während die Debatten um den Familiennachzug und die rechtlichen Implikationen bestehender und kommender Gesetze fortdauern werden. Politische Machtspiele und die Einflussnahme der AfD dürften auch in Zukunft eine Rolle spielen, während Deutschland sich den Herausforderungen der Migration und Integration gegenüber sieht.
Für detaillierte Informationen zu den Entwicklungen im Bundestag und zu den Hintergründen des abgelehnten Gesetzentwurfs können Sie die Berichterstattung von Kreiszeitung und MDR verfolgen.