Am Sonntagabend, den 12. Januar 2025, ereignete sich um 21:20 Uhr ein schwerer Verkehrsunfall in Delmenhorst. Ein 19-jähriger Fahrer aus der Stadt war mit seinem BMW auf der Bismarckstraße in Richtung Cramerstraße unterwegs, als er aufgrund winterlicher Verhältnisse und nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern geriet. In der Folge kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab, überfuhr sowohl Geh- als auch Radweg und kollidierte mit einer Grundstücksmauer.

Die Kollision hatte weitreichende Folgen: Abgeplatzte Fragmente der Mauer beschädigten einen geparkten Audi, während das BMW-Modell des jungen Fahrers, nach dem Abkommen von der Straße, auch einen Zaun eines Nachbargrundstücks überfuhr und gegen eine Bushaltestelle prallte. Dabei zerbrach die Scheibe der Haltestelle, und die Airbags im Fahrzeug wurden ausgelöst. In der Folge wurde das linke Vorderrad des BMW abgerissen. Der Gesamtschaden wird auf etwa 18.500 Euro geschätzt.

Winterreifen und rechtliche Konsequenzen

Bei der Untersuchung des Unfalls stellte die Polizei fest, dass am BMW des Fahrers keine wintertauglichen Reifen montiert waren. Diese Tatsache führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den 19-Jährigen. In Deutschland gilt zwar eine situative Winterreifenpflicht, doch die genauen Regeln besagen, dass Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen – dazu gehören Glatteis, Schneeglätte und Schneematsch – vorgeschrieben sind. Daher wird dringend empfohlen, alle vier Reifen mit Winterreifen auszustatten.

Die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Winterreifen beinhalten, dass sie das Alpine-Symbol, auch Bergpiktogramm genannt, tragen müssen. Reifen mit nur M+S-Kennzeichnung sind nicht mehr ausreichend, um den Anforderungen an wintertaugliche Bereifung zu genügen. In solchen Fällen drohen Bußgelder von bis zu 80 Euro, sowie die mögliche Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und ein Punkt in Flensburg. Der Halter des Fahrzeugs kann ebenfalls bestraft werden, wenn das Fahrzeug mit nicht wintertauglichen Reifen fährt.

Folgen und Sicherheitshinweise

Der Vorfall in Delmenhorst unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Winterreifenpflicht, insbesondere in der kalten Jahreszeit. Autofahrer sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass ein Unfall, der mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen verursacht wurde, zu Kürzungen bei der Kaskoversicherung führen kann, was zusätzliche finanzielle Risiken mit sich bringt. Um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten, empfehlen Experten, mindestens einmal jährlich den Zustand der Reifen zu überprüfen und darauf zu achten, dass die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm eingehalten wird. Optimal sind 4 mm für ein sicheres Fahrverhalten bei winterlichen Bedingungen.

In Anbetracht dieser Ereignisse ist es für alle Autofahrer von entscheidender Bedeutung, die Vorschriften hinsichtlich der Bereifung, insbesondere in den Wintermonaten, strikt zu befolgen. Weitere Informationen dazu bietet der ADAC, der grundlegende Richtlinien und Empfehlungen zur Winterreifenpflicht zusammenstellt. In jedem Fall ist es ratsam, sich gut auf die winterlichen Bedingungen vorzubereiten, um sowohl die eigene Sicherheit als auch die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Weser Kurier,
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ADAC