Die Ulmer Grünen-Fraktion fordert die dringend benötigte Umsetzung einer Verpackungssteuer für Einwegverpackungen in der Gastronomie in Ulm. In einem Schreiben an Oberbürgermeister Martin Ansbacher (SPD) sprechen die Grünen sich für die Entwicklung und Einführung dieser Steuer aus, um das Müllaufkommen im öffentlichen Raum zu reduzieren und Anreize zur Nutzung von Mehrwegsystemen zu schaffen. Ein Bezug auf das Verursacherprinzip wird in diesem Kontext hergestellt, denn die Steuer soll die Kosten für die Müllentsorgung auf die Verursacher umlegen.

Besonders nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das der Stadt Tübingen das Recht zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen bestätigte, zeigt sich die Ulmer Fraktion optimistisch. Das Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde zurück und gab damit Grünen in Ulm neue Argumente. Die Parlamentarier erhoffen sich von den nun vorliegenden Urteilsbegründungen und Erfahrungen aus Tübingen eine Prüfung zur Umsetzung der Steuer in Ulm.

Wachsende Bewegung für kommunale Verpackungssteuern

Die Diskussion um Verpackungssteuern ist nicht auf Ulm beschränkt. Städte in Rheinland-Pfalz prüfen ebenfalls die Einführung einer solchen Steuer auf Einwegverpackungen. Der Fokus liegt darauf, Einnahmen für die Kommunalkassen zu generieren und die Vermüllung durch Einwegprodukte zu verringern. In Tübingen beispielsweise zahlen Käufer von Einwegverpackungen bis zu 50 Cent für Produkte wie Kaffeebecher und Pizzakartons, während Einwegbesteck und Trinkhalme mit 20 Cent besteuert werden.

Der Städtetag Rheinland-Pfalz unterstützt die Bewegung für eine einheitliche Regelung im ganzen Land. Während einige Städte wie Konstanz bereits seit Anfang 2025 eine Verpackungssteuer eingeführt haben, plant Freiburg die Einführung einer ähnlichen Steuer ab Sommer 2025. In Mainz gibt es zurzeit keine konkreten Pläne, jedoch wird der Verwaltungsaufwand geprüft. Kaiserslautern, Speyer, Landau, Worms und Frankenthal befindet sich in der Prüfphase und erheben verschiedene Überlegungen zu möglichen Einnahmen und den Kosten der Müllentsorgung.

Rechtsgutachten und bundesweite Lösungen gefordert

Eine aktuelle Analyse der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegt, dass kommunale Verpackungssteuern rechtlich mit dem nationalen Einwegkunststofffonds vereinbar sind. Ab Januar 2024 wird dieser Fonds in Kraft treten und die kommunale Entsorgung von Einwegplastikmüll finanzieren. Die DUH argumentiert, dass die geplante Einwegsteuer eine wertvolle Ergänzung sei, um den Druck auf die Bürger und die Gastronomie zu erhöhen und die Abfalllage zu verbessern.

Die DUH hat eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr gefordert und ruft alle deutschen Städte dazu auf, eine kommunale Einwegsteuer einzuführen. Das Interesse an einer solchen Steuer ist groß, und laut Umfragen erwägen Städte wie Gummersbach, Heidelberg und Kaiserslautern bereits entsprechende Maßnahmen. Die Diskussion über Verpackungssteuer hat sich als wichtiges Thema entwickelt, das zahlreiche Kommunen in Deutschland beschäftigt.