Am vergangenen Samstag stoppte die Bundespolizei einen polnischen Kleintransporter am Rastplatz An der Neiße. Der Fahrer, ein 25-jähriger Ukrainer, stieg aus, um die Heckklappe zu öffnen, während die Fahrertür offen blieb. Diese scheinbar harmlose Geste entpuppte sich als Problem: Die Beamten entdeckten in einer Ablage der Tür ein verbotenes Reizstoffsprühgerät.
Jetzt hat der Ukrainer mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ihm wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen, was zu strafrechtlichen Maßnahmen führen könnte.