Im Jahr 2024 scheiterten in Deutschland 62 Prozent der geplanten Abschiebungen. Von Januar bis November wurden 30.183 Abschiebungen nicht vollzogen, wobei die Zahlen für Dezember 2024 noch ausstehen. Diese alarmierenden Informationen stammen aus einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht und wurden vom Bundesinnenministerium bereitgestellt. Wagenknecht sprach von einem „Regierungsversagen“ und kritisierte speziell Kanzler Olaf Scholz. Sie wies auf einen konkreten Fall eines psychisch kranken Mannes aus Afghanistan hin, der ausreisepflichtig war und mit einem Messerangriff in Aschaffenburg in Verbindung steht, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren.
Am 31. Januar 2024 wird im Bundestag über ein neues Gesetz zur Begrenzung des Zustroms von Geflüchteten abgestimmt. Die Gruppe BSW hat bereits signalisiert, dem Gesetz zustimmen zu wollen. Der Entwurf der Unionsfraktion umfasst Maßnahmen zur Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus und sieht vor, die Befugnisse der Bundespolizei zur Einleitung von Abschiebungen zu erweitern.
Abschiebungen und deren Hintergründe
Die Situation rund um Abschiebungen in Deutschland ist vielschichtig. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 16.430 Menschen abgeschoben, im Vergleich zu 12.945 Abschiebungen im Jahr 2022. Die häufigsten Herkunftsländer der Abgeschobenen waren Georgien, die Türkei sowie Afghanistan. Ein auffälliges Merkmal ist die Zunahme der Minderjährigen, welches sich 2023 auf 2.863 stellte, während im Vorjahr nur 349 Minderjährige abgeschoben wurden. Die meisten Abschiebungen fanden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg statt. Die getrennte Betrachtung von Abschiebungen und Rückweisungen ist wichtig, da diese Verfahren unterschiedliche rechtliche Grundlagen haben.
Die CDU/CSU-Fraktion scheiterte in ihrer Bemühung, einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen zu verabschieden. Dieser Entwurf wurde kürzlich in einem Ausschuss abgelehnt, was durch die Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geschah. Lediglich die AfD und die Gruppe BSW stimmten für den Gesetzentwurf. Dennoch steht die abschließende Beratung zu diesem Thema am Donnerstag im Bundestagsplenum an.
Maßnahmen und zukünftige Verfahren
Geplant ist, dass die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen erhält, die sie insbesondere bei Personen in Bahnhöfen wahrnehmen soll. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den illegalen Zustrom zu beschränken und beinhalten auch Haft- und Gewahrsamsanträge zur Sicherung der Abschiebungen. Für die Kontrolle an den Grenzen sind umfassende Grenzkontrollen und Zurückweisungen erforderlich, die bereits unter der derzeit geltenden Gesetzgebung möglich sind.
Das Vorgehen gegen Menschen mit abgelehntem Asylantrag bleibt ebenfalls entscheidend. Sie müssen Deutschland innerhalb einer festgelegten Frist verlassen, und bei Nichteinhaltung dieser Frist erfolgt die Abschiebung durch die zuständige Ausländerbehörde. Diese Abläufe werden in Kooperation mit den Bundesländern und der Landespolizei koordiniert, um eine reibungslose Ausführung zu gewährleisten. In den letzten Jahren ist bei Abschiebungen eine klare Tendenz zur Zunahme von Durchführungen zu verzeichnen, was die gesellschaftlichen und politischen Diskussionen um Migration und Integration weiter anheizt.