Am 22. Januar 2025 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein wegweisendes Urteil zur sogenannten Tübinger Verpackungssteuer. Diese war bereits seit 2022 in der Stadt erhoben worden und gilt als „örtliche Verbrauchsteuer“. Der Beschluss bestätigt die Rechtmäßigkeit der Steuer, die in erster Linie der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken soll. Der Fall wurde durch eine Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald’s-Restaurants angestoßen, das gegen die Abgabe klagte (Az. 1 BvR 1726/23).
Nachdem das Verwaltungsgericht Mannheim die Satzung zunächst für unwirksam erklärt hatte, konnte das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2023 die Regelung verteidigen. Die Tübinger Abgabe sieht vor, dass für nicht wiederverwendbare Verpackungen sowie Geschirr und Besteck, die für den unmittelbaren Verzehr oder als Take-away angeboten werden, Gebühren von 50 Cent pro Verpackung und 20 Cent für Besteck erhoben werden. Wird die Obergrenze von 1,50 Euro pro Mahlzeit überschritten, ist dies nicht mehr rechtskonform.
Auswirkungen auf andere Städte
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Konsequenzen, auch für andere Kommunen in Deutschland. So plant die Stadt Köln, ebenfalls zum 1. Januar 2026 eine Verpackungssteuer einzuführen. Der Kölner Stadtrat erhofft sich damit jährliche Mehreinnahmen von rund zehn Millionen Euro. Die Abstimmung über die Verabschiedung dieser Abgabe könnte bereits am 13. Februar erfolgen.
Besonders interessant ist die neue Entwicklung in Köln, da sich die Pläne dort stark an der Tübinger Steuer orientieren. Allerdings ist noch unklar, ob die Betreiber von Schnellrestaurants oder die Kunden die vorgeschlagene Steuer zahlen müssen. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts positiv kommentiert und auf Facebook geteilt, er zeigt sich optimistisch über die Auswirkungen der Steuer auf die lokale Abfallbilanz.
Kritik und Reaktionen
Die Einführung der Verpackungssteuer bleibt umstritten. Während der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Entscheidung als Fortschritt begrüßt, äußert der Bundesverband der Systemgastronomie Bedenken hinsichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen. Betreiberin der Tübinger McDonald’s-Filiale von den Steuereinnahmen in Höhe von etwa 200.000 Euro pro Jahr aus, während die Betreiberin des Restaurants für das vergangene Jahr mit 870.000 Euro rechnet.
Ein weiterer Aspekt, der die Diskussion anheizt, ist die Umweltfreundlichkeit von Mehrwegangeboten. Eine Studie des Heidelberger Instituts hat ergeben, dass Mehrwegbecher nur bei sehr häufiger Nutzung tatsächlich umweltfreundlich sind. Trotz dieser Bedenken berichtete Boris Palmer von einer gestiegenen Nachfrage nach Mehrweggeschirr, was möglicherweise die positive Wirkung der Verpackungssteuer unterstreicht.
Mit dem Beschluss in Karlsruhe haben die Städte in Deutschland nun einen stärkeren rechtlichen Rahmen, um eigene Verpackungssteuern einzuführen. Die Frage bleibt, wie diese Maßnahmen in der breiten Öffentlichkeit und bei den betroffenen Gastronomen langfristig ankommen werden.
Für weitere Informationen zu dem Thema können die Texte von Kölner Stadt-Anzeiger, Bundesverfassungsgericht und Kommunal konsultiert werden.