Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen auf Einwegverpackungen rechtmäßig ist. Die Entscheidung, die am 22. Januar 2025 verkündet wurde, könnte weitreichende Folgen für ähnliche Initiativen in Baden-Württemberg haben. Die Klage gegen diese Steuer wurde von einer Franchise-Nehmerin von McDonald’s erhoben, die sich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Mai 2023 wandte, welches die Steuer für zulässig erklärte. Laut dem Urteil des Gerichts bleibt das örtliche Steuerrecht im Land von Bedeutung, und Tübingen hat das Recht, solche kommunalen Abgaben zu erheben.
Die Verpackungssteuer besteht seit dem 1. Januar 2022 und wird auf verschiedene Einwegverpackungen erhoben, darunter Kaffeebecher, Pommesschalen und Plastikbesteck. Für Einwegverpackungen beträgt die Steuer 50 Cent, während Einwegbesteck mit 20 Cent belastet wird. Diese Abgabe zielt darauf ab, die Müllentsorgungskosten im öffentlichen Raum zu senken und Anreize für Mehrwegverpackungen zu setzen. In Konstanz wurde bereits eine ähnliche Steuer eingeführt; dort liegt die Höhe bei 50 Cent pro Verpackung.
Weitere Städte planen ähnliche Steuern
Mit dem positiven Urteil aus Karlsruhe könnte die Verpackungssteuer auch in weiteren Städten Baden-Württembergs eingeführt werden. Freiburg zeigt bereits Interesse und wollte die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten, bevor eine eigene Steuer konzipiert wird. Auch Heidelberg denkt über die Einführung einer solchen Abgabe nach.
Die Tübinger Steuer greift in die Berufsfreiheit der Verkäufer ein, was in der Urteilsbegründung vom Gericht anerkannt wurde. Dennoch wurde festgestellt, dass die Maßnahme verfassungsgemäß ist, da sie auf der Steuergesetzgebungskompetenz der Länder beruht. Der rechtliche Rahmen für diese „örtliche“ Verbrauchssteuer wurde damit gestärkt, was den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten gibt, um umweltfreundliche Praktiken zu fördern.
Einblick in die Hintergründe
Das Ziel dieser steuerlichen Regelung ist es, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren und somit die Menge an Müll, die im öffentlichen Raum erzeugt wird, deutlich zu senken. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eröffnet den Weg zu einer breiteren Akzeptanz von kommunalen Verpackungssteuern in Deutschland. Städte wie Freiburg und Heidelberg warten gespannt auf die von Tübingen gesetzten Impulse für mögliche eigene Maßnahmen.
Die Entscheidung hat nicht nur rechtliche, sondern auch umweltpolitische Relevanz. Die Verpackungssteuer könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für den Umgang mit Einwegverpackungen zu schärfen und eine nachhaltigere Müllwirtschaft in Baden-Württemberg zu fördern. Tübingen wird dabei als Vorbild fungieren für viele andere Kommunen, die ähnliche Wege zur Müllvermeidung gehen möchten.
SWR berichtet, dass die klagende Franchise-Nehmerin sich mit ihrer Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht nicht durchsetzen konnte. In der Zukunft dürften weitere Städte in Baden-Württemberg der Initiative folgen, um lokale Lösungen für das Müllproblem zu finden. Auch die Schwäbische Zeitung hebt hervor, dass das Urteil weitreichende Konsequenzen für die kommunale Steuerpolitik haben könnte, während die Lebensmittel Zeitung darauf hinweist, dass der Fokus auf weniger Einwegverpackungen gelegt werden muss.