Am 20. Januar 2025 stehen die USA vor erheblichen Veränderungen in der politischen Landschaft unter der bevorstehenden Trump-Regierung. Donald Trump hat bereits Pläne zur Einschränkung von Transgender-Rechten angekündigt. Seine Regierung wird die Auffassung vertreten, dass es nur zwei Geschlechter gibt: männlich und weiblich. Diese Entwicklungen werfen Fragen zur Gleichstellung und zu den Rechten von LGBTQ+-Personen auf. Gleichzeitig wird Trump auch symbolische Veränderungen umsetzen; unter anderem plant er, den Golf von Mexiko in den „Golf von Amerika“ umzubenennen. Des Weiteren möchte er den höchsten Berg Nordamerikas, Denali, wieder in Mount McKinley umbenennen, eine Entscheidung, die im Kontext der kulturellen Sensibilität gegenüber der indigenen Bevölkerung Alaskas steht.
Der aktuelle Name des Golf von Mexiko hat seit dem 16. Jahrhundert Bestand, während die Umbenennung von Denali unter der Obama-Regierung stattgefunden hat. Unklar bleibt, ob Trump mit Mexiko und Kuba über diese Namensänderungen verhandelt hat, da dieser Schritt auch diplomatische Implikationen haben könnte.
Das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland
In Deutschland hingegen tritt am 1. November 2024 das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, das erhebliche Verbesserungen für Trans*, inter* und nicht-binäre Personen mit sich bringt. Dieses Gesetz, das das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ersetzt, ersetzt ein System, das als verfassungswidrig erklärt wurde und lange Zeit diskriminierend war. Das neue Gesetz stärkt die Rechte dieser Gruppen und ermöglicht es ihnen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt zu ändern, ohne vorherige gerichtliche Verfahren oder Sachverständigengutachten.
Die Änderung des Geschlechtseintrags muss jedoch drei Monate vor der Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Minderjährige bis 14 Jahre benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, während Jugendliche ab 14 Jahren diese Erklärung selbst abgeben können, jedoch die Zustimmung ihrer Eltern benötigen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine isolierte Änderung des Vornamens ohne gleichzeitige Änderung des Geschlechtseintrags nicht möglich ist.
Internationale Entwicklungen
Das Selbstbestimmungsgesetz positioniert Deutschland in einer Reihe von 16 anderen Ländern, die ähnliche Regelungen eingeführt haben. Diese Reformen stehen im Einklang mit Empfehlungen internationaler Organisationen wie dem Europarat und der Europäischen Kommission, welche die Rechte von Transgender-Personen unterstützen. Interessanterweise schätzt die Bundesregierung, dass jährlich etwa 4.000 Änderungen nach dem SBGG vorgenommen werden, während Medienberichten zufolge die tatsächliche Zahl zwischen 6.000 und 15.000 Anmeldungen liegt.
Das Selbstbestimmungsgesetz sichert auch das Offenbarungsverbot für frühere Geschlechtseinträge und Vornamen, sodass die Privatsphäre der betroffenen Personen geschützt wird. Neu ausgestellte amtliche Dokumente müssen dem geänderten Geschlechtseintrag entsprechen. Für Personen, die im Ausland leben, gibt es die Möglichkeit, ihre Geschlechtseinträge auch bei deutschen Auslandsvertretungen ändern zu lassen. Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Evaluierung vorgesehen, um die Auswirkungen und den Nutzen des SBGG zu analysieren.
Die aktuellen politischen Entwicklungen in den USA und Deutschland verdeutlichen die unterschiedlichen Ansätze im Umgang mit Transgender-Rechten weltweit. Während die USA unter Trump eine restriktive Haltung einnehmen, stellt Deutschland mit seinem Selbstbestimmungsgesetz einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung und Selbstbestimmung für LGBTQ+-Personen dar.