US-Präsident Donald Trump hat am 7. Februar 2025 Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verhängt. In einem bereits unterzeichneten Dekret wird der Gerichtshof dafür bestraft, dass Mitglieder an Ermittlungen gegen US-Bürger oder deren Verbündete beteiligt sind. Die Sanktionen umfassen Einreiseverbote für betroffene IStGH-Mitglieder sowie finanzielle Strafen, die auch deren Familienmitglieder betreffen können. Trump kritisierte den Gerichtshof, indem er behauptete, dieser führe illegitime und unbegründete Aktionen gegen die USA und Israel durch.
Der IStGH hat zurzeit Ermittlungen gegen prominente Personen wie den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den russischen Präsidenten Wladimir Putin laufen. Im November 2024 wurde ein Haftbefehl gegen Netanjahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen erlassen. In Verbindung mit diesem Fall sind auch der frühere israelische Verteidigungsminister Joaw Gallant sowie das Hamas-Mitglied Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri ins Visier des Gerichts geraten.
Sanktionen und ihre Auswirkungen
Trump hat bereits in der Vergangenheit Sanktionen gegen den IStGH erlassen. Besonders während seiner ersten Amtszeit gab es Maßnahmen gegen das Haager Gericht, als man Ermittlungen zu mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen in Afghanistan durchführte. Diese wurden jedoch von Joe Biden aufgehoben. Die aktuelle Anordnung tritt in einem politisch sensiblen Moment in Kraft, nur wenige Tage nach einem offiziellen Empfang Netanjahus in Washington, D.C.
Der IStGH wurde durch das Römische Statut im Jahr 1998 gegründet und hat seinen Sitz in Den Haag. Seine Zuständigkeit umfasst schwerwiegende Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Der Gerichtshof kann nur Fälle behandeln, die nach dem 1. Juli 2002 begangen wurden. Es besteht auch eine besondere Hürde für die Verfolgung von Aggressionsverbrechen.
Kritik und internationale Perspektiven
Trump betont, dass weder die USA noch Israel die Zuständigkeit des IStGH anerkannt haben. Dies wird auch von der Tatsache untermauert, dass die USA, Israel und Russland keine Vertragsstaaten des IStGH sind. Deutschland hingegen ist Vertragsstaat und müsste theoretisch den Haftbefehl gegen Netanjahu umsetzen, falls er die Bundesrepublik besucht.
Die Anklagebehörde des IStGH hat die Möglichkeit, Informationen über mögliche Verbrechen zu prüfen und Ermittlungen einzuleiten. Bei ausreichender Grundlage kann der Ankläger mit Genehmigung der Vorverfahrenskammer die Ermittlungen eröffnen. Laut dem Römischen Statut müssen Vertragsstaaten mit dem IStGH bei Ermittlungen und Strafverfolgung zusammenarbeiten. Bei Nichterfüllung kann der Gerichtshof die Versammlung der Vertragsstaaten oder den UN-Sicherheitsrat einschalten.
Die Verhängung von Sanktionen durch Trump könnte weitreichende Konsequenzen für die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Völkerrechts haben und zeigt, wie der IStGH in den geopolitischen Spannungen zwischen verschiedenen Staaten agiert.