Im grausamen Fall des neunjährigen Mädchens Valeriia wurde der 37-jährige Moldauer vom Landgericht Chemnitz am 31. Januar 2025 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht befand ihn für schuldig, Valeriia am 3. Juni 2024 entführt und ermordet zu haben. Er tötete das Kind heimtückisch aus niedrigen Beweggründen, um seine Ex-Partnerin, Valeriias Mutter, zu bestrafen. Diese hatte sich kurz zuvor von ihm getrennt.
Die erschreckenden Umstände des Verbrechens kommen aus der Ermittlungsakte. So wurde Valeriia, die zusammen mit ihrer Mutter vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen war, in ein Auto gelockt und in einen Wald gebracht, wo ihr Kopf in ein Schlammloch gedrückt wurde, was zur Erstickung führte. Der Angeklagte wies während des gesamten Prozesses kein Geständnis oder Reue auf und bezichtigte Valeriias Mutter der Lüge. Die Ermittler fanden DNA-Spuren, Kameraaufnahmen und Handydaten, die die Schuld des Angeklagten eindeutig belegten.
Die grausame Entführung und die Suche
Valeriia wurde vermisst gemeldet, als sie am Nachmittag nicht vom Schulhort nach Hause kam. Daraufhin begann eine großangelegte Suchaktion, an der Hunderte von Polizisten, Tauchern, Drohnen und Hunden beteiligt waren. Eine Woche später wurde die Leiche des Mädchens im Unterholz eines Waldes gefunden, etwa vier Kilometer von ihrer Wohnung in Döbeln entfernt. Der Rechtsmediziner stellte fest, dass Valeriias Leichnam bereits mehrere Tage im Schlamm gelegen hatte, was die grausame Tat zusätzlich unterstrich.
Die Ungerechtigkeit und Tragik des Falls wurde im Gerichtssaal von Valeriias Vater, der als Soldat in der Ukraine kämpft, deutlich verkündet. Er äußerte seine Trauer und Vorwürfe, sein Kind nicht besser geschützt zu haben. Der Staatsanwalt forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe aufgrund der erdrückenden Beweislast und der besonderen Schwere der Schuld des Angeklagten.
Gesellschaftlicher Kontext und Gewalt gegen Frauen
Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Problematik der Gewalt gegen Frauen und Kinder in Deutschland, die 2023 in einer umfassenden Analyse erfasst wurde. Laut dem Lagebild „geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ wurden fast täglich Frauen und Mädchen Opfer von Tötungsdelikten. Dies spiegelt sich auch in den Daten wider: 938 Mädchen und Frauen fielen 2023 einem versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt zum Opfer. Der Anteil weiblicher Opfer in Paarbeziehungen beträgt erschreckende 80,6%. Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser haben sich für härtere Strafen für Täter und besseren Schutz von Opfern ausgesprochen.
Wichtig für die Öffentlichkeit ist dabei die Erkenntnis, dass effektiver Schutz und Unterstützung für gefährdete Frauen notwendig sind. Insbesondere nach Fällen wie dem von Valeriia ist es unerlässlich, das Bewusstsein für solche Straftaten zu schärfen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Tagesspiegel berichtet, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, während Tag24 bereits vor dem Urteil über das schreckliche Ereignis und den Prozessverlauf berichtete. Der bundesdeutsche Kontext wird durch die Zahlen und Formen der Gewalt gegen Frauen unterstrichen, wie der Bundesregierung dokumentiert. Dies ist ein eindringlicher Aufruf zur Verbesserung des Schutzes für Frauen und Kinder in Deutschland.