Die dunkle Geschichte der Euthanasie in Deutschland ist geprägt von brutalen Maßnahmen und einem beispiellosen Verlust menschlichen Lebens. Im Rahmen der sogenannten „Aktion T4“ ermordeten die Nationalsozialisten zwischen 1940 und 1941 rund 70.000 Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen. Diese systematische Vernichtung fand in verschiedenen Tötungsanstalten statt, darunter auch Einrichtungen, die eigentlich zur Betreuung dieser Menschen gedacht waren. Eine solche Einrichtung befand sich in Chemnitz, wo der elfjährige Günter Neubauer, der bereits seit seinem zweiten Lebensjahr an schweren gesundheitlichen Problemen litt, zur Zielscheibe dieser Grausamkeiten wurde. Im Jahr 1936 wurde er als „nicht schulfähig“ eingestuft und irgendwann in einen grauen Bus gesetzt, der ihn in eine Tötungsanstalt bringen sollte. Dies berichtet die Freie Presse.
Günters Fall ist kein Einzelfall. Die „Aktion T4“, benannt nach der Adresse der zuständigen Zentraldienststelle in der Tiergartenstraße 4 in Berlin, war ein zentrales Element der nationalsozialistischen Ideologie zur „Aufartung“ des deutschen Volkes. Ziel dieser Euthanasie-Programme war es, Menschen, die nicht den rassenhygienischen Vorstellungen der Nationalsozialisten entsprachen, aus der Gesellschaft zu entfernen. Dazu gehörten auch Menschen mit psychischen und körperlichen Erkrankungen, die oft als „lebensunwert“ deklariert wurden. Diese brutalen Maßnahmen wurden von Ärzten durchgeführt, die keine persönlichen Untersuchungen vornahmen, und die Opfer wurden meist durch Überdosierung von Medikamenten oder durch den Einsatz von Kohlenmonoxid in Gaskammern umgebracht.
Umfang der Euthanasie und Widerstand
Die ersten Tötungsaktionen richteten sich bereits 1939 gegen Kinder mit schweren behinderungsbedingten Erkrankungen, wobei Schätzungen zu den Opfern bis zu 5.000 Kinder angeben. Bei den Erwachsenen, die im Rahmen der „Aktion T4“ getötet wurden, handelt es sich um etwa 70.000 Menschen, die in Heil- und Pflegeanstalten lebten. Diese grauenvollen Taten wurden von den Nationalsozialisten unter dem Deckmantel der „Euthanasie“ ausgeführt, ein Begriff, der ursprünglich für einen „schönen Tod“ stand. In Wahrheit jedoch war es eine Maschinerie des Mordes, legitimiert durch eugenische Ideen, die bereits um die Jahrhundertwende entwickelt wurden, erklärt die Wikipedia.
Der Widerstand gegen die „Aktion T4“ war zwar vorhanden, jedoch in der Minderheit. Insbesondere kirchliche Vertreter, wie der Bischof Clemens August Graf von Galen, kritisierten öffentlich die Morde. Ihre Aufrufe fanden jedoch nur begrenzte Gehör und der Großteil der Gesellschaft war entweder indifferent oder unterstützte die nationalsozialistische Ideologie. Die „Aktion T4“ wurde 1941 vorläufig eingestellt, doch die systematische Tötung von Menschen mit Behinderungen wurde in Konzentrationslagern unter anderem Namen fortgesetzt. Am Ende dieser schrecklichen Programme starben in Europa insgesamt bis zu 300.000 Menschen.
Nachwirkungen und Gedenken
Die Nachkriegsaufarbeitung der Euthanasie-Morde ist unbefriedigend und viele Verantwortliche entkamen einer angemessenen Bestrafung. Erst 1988 wurde ein Gesetz zur Zwangssterilisation als NS-Unrecht anerkannt. Dennoch haben die Opfer der Euthanasie-Programme oft keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen, was die drängende Notwendigkeit einer umfassenden und ehrlichen Aufarbeitung der Schrecken dieser Zeit unterstreicht, wie die Bundeszentrale für politische Bildung aufzeigt. bpb.de zitiert hierzu die Schätzung, dass bis zu 400.000 Menschen zwangssterilisiert und viele weitere ihrer grundlegenden Menschlichkeit beraubt wurden.
Heute ist es unerlässlich, an diese traurige und grausame Geschichte zu erinnern, um zu verhindern, dass sich ähnliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit wiederholen. Die Aufarbeitung und das Gedenken an die Opfer der „Aktion T4“ sind ein zentraler Bestandteil des kollektiven Gedächtnisses Deutschlands, um zukünftige Generationen zu sensibilisieren und zu mahnen.