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Thüringer AfD-Chef Höcke vor Gericht: Neue Prozess wegen verbotener NS-Parole

Björn Höcke bestreitet NS-Parolen-Vorwürfe in zweitem Prozess

Im zweiten Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle an der Saale ging es um die mutmaßliche Verwendung einer verbotenen NS-Parole auf einer Parteiveranstaltung in Gera. Zu Beginn der Verhandlung leugnete Höcke die Anschuldigungen und betonte seine Unschuld.

Der Staatsanwalt beschuldigte Höcke, bei einem AfD-Stammtisch vor 350 Teilnehmern den Slogan „Alles für Deutschland“ benutzt und das Publikum dazu animiert zu haben, diesen zu vervollständigen. Dies geschah sowohl in Gera als auch zuvor in Merseburg, wofür Höcke bereits im Mai zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Trotzdem betont er seine Unkenntnis über die historische Bedeutung der Parole und sieht die Verwendung als banal an.

Höcke beklagte sich vor Gericht über die Behandlung und bezeichnete den Prozess als Farce. Die Anträge zur Einstellung des Verfahrens wurden abgelehnt, und dem Thüringer Politiker droht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

In den kommenden Tagen sind weitere Termine in diesem Prozess angesetzt. Sollte Höcke schuldig gesprochen werden, könnte dies seine politische Karriere und seine Spitzenkandidatur für die bevorstehende Landtagswahl am 1. September beeinträchtigen, obwohl die AfD derzeit in den Umfragen vorne liegt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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