Thüringen

Wie Senioren und Menschen mit Behinderungen in Thüringen von Fördermöglichkeiten für den altersgerechten Umbau profitieren können

In Thüringen gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die trotz ihres Alters oder einer Behinderung in ihrer eigenen Wohnung bleiben möchten. Der Wunsch, Barrieren zu reduzieren, um weiterhin selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben, wird mit zunehmendem Alter immer präsenter. Maßnahmen wie Badumbau, Treppenlift oder die Verbreiterung von Zugängen können jedoch kostenintensiv sein.

Eine Option zur finanziellen Unterstützung bietet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch das Programm „Altersgerecht Umbauen“. Für das Jahr 2024 stehen bundesweit 150 Millionen Euro zur Verfügung, die in Form von Förderkrediten bis zu 50.000 Euro oder Investitionszuschüssen gewährt werden. Im ersten Quartal 2024 wurden in Thüringen bereits zwölf Kredite im Gesamtwert von 3 Millionen Euro gewährt, und 266 Zuschüsse wurden zugesagt, wobei die größten Geldsummen nach Erfurt und in den Wartburgkreis flossen.

Bei den unterstützenden Maßnahmen liegt ein Schwerpunkt deutlich auf dem Badumbau. Die Krankenkasse Barmer beteiligt sich ebenfalls an der Förderung von Umbaumaßnahmen. Im Jahr 2023 wurden in Thüringen rund 1200 Anträge auf „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bewilligt, wobei pro Pflegeperson bis zu 4000 Euro möglich sind. Die Förderung ermöglicht es vielen Menschen, trotz erster körperlicher Beschwerden länger zu Hause zu bleiben. Die Barmer unterstützt nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen.

Auf Landesebene sind die Fördermittel jedoch teilweise erschöpft. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zeigt Grenzen auf, indem es feststellt, dass die Fördertöpfe bereits leer sind. Speziell im Rahmen der Mietwohnungsbauförderung des Landes werden bestimmte Maßnahmen unterstützt, wobei die Anmeldefristen für 2023 und 2024 bereits abgelaufen sind. Gleiches gilt für das Barrierefreiheitsförderprogramm des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, dessen Mittel vorläufig für 2024/25 aufgebraucht sind.

Für eine Unterstützung durch die KfW im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ ist eine bestimmte Vorgehensweise erforderlich. Diese umfasst die Planung der Maßnahme mit Hilfe von Wohnberatungsstellen, den Antrag im KfW-Zuschussportal, den Nachweis der Identität und die Umsetzung des Vorhabens, gefolgt von der Einreichung von Gesamtkosten und Rechnungen. Die KfW zahlt dann den Investitionszuschuss aus, wobei die Bearbeitungszeit aktuell zwischen 6 und 8 Wochen liegt.