Angesichts des steigenden Personalbedarfs in der Altenpflege plant Thüringen, die Weiterbildung von ungelernten Pflegehilfskräften zu verstärken. Diese Maßnahme soll es Pflegekräften mit mehrjähriger Berufserfahrung ermöglichen, nachträglich einen Helferabschluss zu erwerben. Bis zu 2.200 Pflegebeschäftigte könnten von dieser Möglichkeit profitieren, die durch eine neue Bundesregelung zur Personalbemessung in der Pflege im vergangenen Sommer an Bedeutung gewonnen hat.
Die geplante Weiterqualifizierung betrifft Pflegekräfte, die entweder drei Jahre ununterbrochen oder über einen Zehnjahreszeitraum mit Unterbrechungen fünf Jahre als ungelernte Hilfskräfte gearbeitet haben. Zur Erlangung eines Helferabschlusses müssen sie einen 200-stündigen Vorbereitungskurs absolvieren, gefolgt von einer Prüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegeschule. Die entsprechend angepasste Schulordnung soll ab dem 1. August in Kraft treten.
In Thüringen wird das Pflegepersonal nach verschiedenen Qualifikationsstufen eingeteilt, darunter Fachkräfte mit mindestens drei Jahren Ausbildung, qualifizierte Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und Hilfskräfte ohne formale Ausbildung. Angesichts des Fachkräftemangels wird es für Pflegeeinrichtungen zunehmend schwieriger, den geforderten Fachkräfteanteil von 50 Prozent im Pflegepersonal einzuhalten. Ende Februar hatten bereits 158 Pflegeheime in Thüringen diese Quote von knapp 48 Prozent unterschritten, was etwa 48 Prozent der 330 stationären Einrichtungen entspricht.
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